Da mein sohn (27) seine beiträge für die krankenkasse nicht mehr zahlen kann,hat die krankenkasse den versicherungsschutz aufgehoben.Er ist student,hat kein anspruch auf bafög oder kredit,ist kronisch krank,braucht regelmäßig medikamente.
Kann die krankenkasse oder können die ärtzte hilfe verweigern?
Ja.
Gruß, Christian
PS.: nicht verstanden habe ich, warum kein Anspruch auf BaföG oder Arbeitslosengeld2 bestehen soll, wenn er angeblich mittellos ist.
Hallo,luzieke,
jeder Student bekommt bei den ges. KK eine Versicherung. Die muss er aber selbst beantragen. Den Studentarif erhält, wer eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegt und beträgt derzeit 64.77€. Oder Ihr Sohn sucht sich einen Nebenjob und ist über den versichert.
Weiteres dazu unter: www.dewion.de/krankenversichrung/studenten/n…
oder: www.vereinigte-bkk.de/mitgliedschaft/berufsst…
Alles gute- Schaddie
pff,erstmals entschuldige den schreibfehler,*chronisch* krank meinte ich natürlich.
Wenn ein student nicht die gewünschte *punktenzahl* vorzeigen kann bekommt er kein bafög mehr,das war bei ihm so weil er innerhalb zwei jahre 5x operiert wurde.
Weil er noch bei mir wohnt hat er kein anspruch auf arbeitslosengeldII?