… seines Opa’s Haus eingetragen. Mein Sohn hat al die Jahre kein Kontakt mit seinem eigen Vater gehabt. Inzwischen ist der Opa gestorben…, hat mein Sohn irgendwelche Rechte? Wir glauben das das Haus auch inzwischen verkauft wurde…
Die Info zu der Frage ist sehr ungenau und widersprüchlich. Es gibt nämlich viele unterschiedliche Eintragungen im Grundbuch, nämlich z.B. die des Eigentums, die einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs, die eines Wohnrechts oder Nießbrauchs usw. usw.
Wenn bekannt ist, um welche Art (und evtl. auch der damit verbundenen Bedingungen o.ä.) es sich handelt, kann Ihre Frage beantwortet werden. Umgewissheit kann übrigens am besten ein Notar ausräumen, da dieser als einziger Unbeteiligter das Grundbuch u n d die Urkunden dazu einsehen kann!!
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
(Diese Antwort ist eine aus 3351 Tagen…)
… seines Opa’s Haus eingetragen. Mein Sohn hat al die Jahre
kein Kontakt mit seinem eigen Vater gehabt. Inzwischen ist der
Opa gestorben…, hat mein Sohn irgendwelche Rechte? Wir
glauben das das Haus auch inzwischen verkauft wurde…