Mein Sohn lernte vor ca. 11 Jahren seine

… jetzige Frau kennen. Seit dem will unser Sohn mit mir nicht mehr viel zu tun haben. Leider erklärt er mir nicht richtig, was mein Fehler war. Ich bin der Meinung, er hatte alles, was er wollte. Worin ich jetzt meinen Fehler sehe. Seit 8 Wochen bin ich nun Oma und er möchte nicht, daß ich sein Kind regelmäßig sehen darf. Hab ich denn nun trotzdem Rechte? MfG

Hallo,
ich glaube, Großeltern haben auch Rechte, google mal, da gibt es soviel zu lesen.
Gruß
brandy456

… jetzige Frau kennen. Seit dem will unser Sohn mit mir

MfG

Ich hab schon gegoogelt, aber leider nichts genaues gefunden. keine ausfürhlichen meinungen gefunden.

Nach § 1685 BGB haben auch Großeltern ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient. Zu Einzelheiten mal unter „Umgangsrecht“ und „Großeltern“ bei Google suchen.

Für eine genaue Beratung im Einzelfall und ggf. eine gerichtliche Durchsetzung des Umgangsrechts sollte ein Anwalt mit dem Fachbereich Familienrecht hinzugezogen werden.

Großeltern haben ein Umgangsrecht. Es gibt auch eine Großeltern-Initiative, gib das mal ein, da kommt sehr viel.

…n nun trotzdem Rechte?
MfG

Danke, das werde ich einmal versuchen.

Antowrt per mail

Sehr geehrte rosenquarz 21,
leider bin ich rechtlich in dieser Frag nicht wirklich informiert. Ich weiss, dass auch Großeltern Rechte haben, aber ich weiß nicht, welche genau.
Ansonsten würde ich raten, einfach zur Verfügung zu stehen, manchmal werdem die Großeltern dann doch gebraucht.

Freundliche Grüße Jul!

Hallo
so schlimm es für dich sein muss: du hast keinerlei (einklagbare oder so) Rechte.
Wenn der Sohn nicht will, dann will er nicht.

Gruß
HaWeThie

Es tut mir sehr leid, Sie enttäuschen zu müssen, aber das Familienrecht des BGB sieht leider keinerlei Umgangsrecht der Großeltern mit Enkeln vor. Personensorgeberechtigt sind allein die Eltern, und damit verfügen sie auch über das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Nur in Sonderfällen, wenn etwa das Jugendamt den Eltern die elterliche Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls entzieht, kommen die Großeltern als Pflegeeltern in Betracht. Ich fürchte, auf juristischem Weg erreichen Sie nichts, allenfalls durch das Gespräch. Denn irgendwann wird das Kind fragen, ob es auch Großeltern hat. Wenn dann die Eltern nicht ein Lügengebäude aufbauen wollen, werden sie sich ohnehin der Frage stellen müssen, ob sie den Kontakt zulassen.

Ich bedanke mich für diese klare Antwort. Ich hab es schon befürchtet. Mit „Gewalt“ will ich nichts erreichen, nur mit Einsicht. MfG

Nein. Den Umgang des Kindes bestimmen alleine die Eltern als Personensorgeberechtigte. Zwar haben Gerichte vereinzelt nach Scheidungen Großeltern ein eigenständiges Besuchsrecht zugesprochen, aber solange die Eltern sich gemeinsam einig sind, können Sie auch alleine bestimmen.
Ich würde auch dringend davon abraten, solche Fragen juristisch zu klären. Hier hilft sicherlich ein Kontaktversuch z.B. über eine dritte Person die vermittelnd wirken kann (die anderen Großeltern ?) mehr.

Sehr geehrte Dame,

leider ist Familienrecht nicht mein Spezialgebiet, daher habe ich etwas gegoogelt, da das Umgangsrecht neu geregelt wurde. Hier ist ein interessanter Artikel von Kollegen von mir, der Ihnen sicherlich weiterhelfen kann.

http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details.ph…

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Ja, es gibt unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein Großelternrecht zu erstreiten. Aber wenn du in so vielen Jahren es nicht geschafft hast, euer Verhältnis in Ordnung zu bringen, wirst du durch solch ein Gerichtsurteil (wenn es überhaupt zu deinen Gunsten entschieden wird) die Sache nur noch schlimmer machen.

Ich wollte es ja nur einmal genauer wissen. Möchte es ja auf diese Weise nicht erreichen, meine Enkelin zu sehen. Aber es tut verdammtweh, wenn man so an die Seite geschoben wird. LG

DS glaube ich dir gerne, denn wir leben in der gleichen Situation: Einer unserer Söhne hat ein Frau geheiratet, die nichts mit uns zu tun haben will, während wir uns mit unseren anderen Kindern und Schwiegerkindern sehr gut verstehen. Und auch bei diesem Sohn sind wir zum4. Mal Großeltern geworden, ohne dass wir Kontakt zu unserem Enkel haben. Natürlich tut das sehr weh. Aber wenn wir versuchen sollten, unser Großelternrecht gerichtlich einzuklagen, wird unsere Schwiegertochter schon für das „richtige“ Bild von Oma und Opa bei unserem Enkel sorgen. Das wollen wir erst recht nicht. Wir hoffen dagegen auf die Zeit, dass dieser Enkel Kontakt mit unseren anderen Enkelkindern bekommt und dann von selbst auf uns neugierig wird.
Wenn du mit deinem Sohn nicht sprechen kannst, schreib ihm doch mal einen LIEBEN Brief, ohne irgendwelche Vorwürfe, in dem du ihm deinen Kummer schilderst und ihn fragst, was du denn machen oder ändern kannst. Vielleicht hilft das ja. Alles Gute!

Ich wollte es ja nur einmal genauer wissen. Möchte es ja auf
diese Weise nicht erreichen, meine Enkelin zu sehen. Aber es
tut verdammtweh, wenn man so an die Seite geschoben wird. LG

Genau das befürchte ich auch. Es bringt ja keinen Frieden, wenn man mit dem Holzhammer arbeitet. Das mit dem Brief hab ich schon versucht, aber leider kam da nichts. Trotzdem vielen Dank!LG

Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Familienrecht.

Rechtlich kann ich so aus dem Stehgreif nicht helfen, glaube aber, dass es für Großeltern keinen Anspruch auf Kontakt gibt. Das ist zwar zu bedauern aber im Zweifelfall nicht durchzusetzen.

Hallo!
nach aktueller Rechtsprechung ist das Besuchsrecht vom Wohlbefinden des Kindes abhängig zu machen. Sind die Elternteile der Meinung, dass es dem Kind schadet, die Grosseltern zu sehen, können sie die Besuche verweigern. Eine Klage auf ein Besuchsrecht hat demnach kaum Chancen.
Tut mir leid, keine andere Auskunft geben zu können.