hallo, ihr wissenden, bitte helft mir!
die sachlage:
für die dauer eines auslandsaufenthaltes untervermietet mieterA an Sohn 22qm WG-zimmer. kein übergabeprotokoll, aber untermietvertrag. nach 5 monaten zieht sohn aus, stellt den alten zustand des zimmers wieder her, hinterläßt 3 brandflecke 2x2cm auf dem parkett und übergibt an hauptvermieter(kein übergabeprotokoll). mieterA setzt frist für reparatur, sohn hält frist nicht ein. mieter holt (ohne zustimmung von vermieter und ohne zustimmung von sohn)parkettfirma, läßt die brandflecken beseitigen und den gesamten raum schleifen, versiegeln. stellt sohn die kosten dafür(700€)und gebühren wegen nichtweitervermietenkönnens wegen parkettarbeiten (100€) in rechnung.
sohn verfügt nicht über 800€, ist ja klar. was ratet ihr der mutter?
soll sie zahlen, gar nicht reagieren oder einen anwalt nehmen?
allerliebsten dank fürs „zuhören“
sonni
Hallo
Zum einen die erste Frage : Ist der Sohn schon volljährig, tut er nur so, als ob er es wäre, oder handelt er danach ?
Grundsätzlich : wer den Kuchen bestellt, der zahlt ihn auch.
An deiner Stelle würde ich den Adolescenten mal zappeln lassen und mich beruhigt nach hinten lehnen. Der erste Anwalt, den der Mieter konsultiert, ist entweder geldgeil oder sagt ihm das Gleiche.
Viel Spass
Christian
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was ratet ihr der mutter?
soll sie zahlen, gar nicht reagieren oder einen anwalt nehmen?
Hi,
a) hat die Mutter eine Bürgschaft übernommen oder den Mietvertrag unterschrieben? b) Ist der Sohn volljährig oder minderjähig?
Wenn a) = nein und b) = volljährig, dann hat die Mutter damit überhaupt nix zu tun.
Gruß
Nelly
a) hat die Mutter eine Bürgschaft übernommen oder den
Mietvertrag unterschrieben?
NEIN
b) Ist der Sohn volljährig oder
minderjähig?
VOLLJÄHRIG
Danke, liebe Nelly für die Antwort, die Frage war vielleicht zu unkonkret (daran sieht man, wie wenig ich mich auskenne!). Da er noch kein eigenes Einkommen hat und ich ihn liebhabe, fühle ich mich mitverantwortlich und er hat mich um Rat gefragt.
Frage besser formuliert:
Müssen wir für den Betrag aufkommen, sollten wir auf die Forderung überhaupt reagieren und wenn ja, wie?
herzlich
sonni