Guten Tag,
mein Sohn ist 11 Jahre alt und geht in die Schule. Die Klassenlehrerin gab ihm für eine Woche das „Aufräumamt“. Zu diesem Amt gehöht u.a. auch die Aufgabe, dass nichts auf dem Boden liegt, damit das Putzpersonal den Raum zügig sauber machen kann. Angeblich alles liegengebliebene wird vom Presonal als Müll bezeichnet. und nichts von ihnen weggeworfen . Angblich wird alles liegengebliebene vom Personal als Müll bezeichnet und weggeworfen. Am Donnerstag 27.03. bemerkte mein Sohn einen Sportbeutel auf dem Boden und warf ihn in den Klassenmülleimer. Am Freitag wird er von einer Mitschülerin angesprochen, die ihren Beutel suchte. Es wurde ihm klar, dass er ihren weggeworfen hatte. Das hat er auch gestanden und ist mit ihr auf die Suche im großen Müllkontainer gegangen. Ohne Erfolg. Die Mutter der Schülerin rief bei mir am Samstag an und zählte den Inhalt: ein Paar Adidas, Sporthose, T-Shirt und eine Sportjacke. Diese Sachen und den Beutel möchte sie ersetzt bekommen. Ich schlug ihm vor, dass mein Sohn 50,00 Euro zahlen, damit er lernst, dass er keine Sachen wegwirft. Aber auch ihre Tochter soll lernen, ihre Adidasschuhe nicht auf den Boden zu werfen. Und Ich lade beide Kinder ins Kino. Sie sagt, dass sie sich informiert hat und die Rechtslage eindeutig ist. „Eltern haften für ihre Kinder“ bedeutet, dass sie jetzt einkaufen geht und mir die Belege gibt. Die soll ich bei meiner „Haftpflichversicherung“ einreichen (ich habe keine) oder selbst übernehmen.
Ist es korrekt? Trägt die Versicherung der Schule keine Kosten? Muss ich alles bezahlen, weil die gekaufte Sachen neuwertig und die weggeworfene verbraucht waren.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Marie
Hallo,
wegen Löschgefahr nur kurz. In dem Beitrag stecken im Wesentlichen zwei Fragen drin. Das eine ist die Frage, ob der 11-jährige überhaupt haftet. Hier spielt die Deliktsfähgkeit eine Rolle. Verfügt ein 11-jähriger über die nötige Einsicht, dass man Sportsachen anderer nicht einfach in den Müll wirft? Ich vermute, ja.
Die andere Frage ist die Frage nach der Höhe des Schadensersatzes. Waren die Sportsachen schon älter, muss dies auch berücksichtigt werden. Man kann nicht einfach den Neuwert ansetzen.
Schadensersatzpflichtig ist zunächst der Junge selber. Den Eltern wird man keine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen können. Ob man dem Lehrpersonal etwas vorwerfen kann, ist schwer zu sagen. Das Aufräumen fand wohl nach der Stunde statt. War die Lehrerin schon weg?
Gruß
Ultra
Wer Kinder und keine Haftpflichtversicherung hat, handelt fahrlässig auf’s Allergröbste.
Es sei denn, er ist mehrfacher Millionär.
Das musste hier mal gesagt werden.
Gruß, Nemo.
Zusatz:
Und es gibt sogar Verträge, bei denen der Versicherer auch dann zahlt, wenn das den Schaden veursachende Kind noch nicht deliktfähig ist.
Man suche nach „Deliktunfähigkeitsklausel“. Bewahrt den Frieden in der Nachbarschaft, wenn das deliktunfähige Kind einen Schaden anrichtet und keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Denn dann würde der Geschädigte LEER ausgehen.
Niemand haftet für jemand anderen. Jeder haftet nur für sich selbst.
Hallo
Sie sagt, dass sie sich informiert hat und die Rechtslage eindeutig ist. „Eltern haften für ihre Kinder“ bedeutet, dass sie jetzt einkaufen geht und mir die Belege gibt. Die soll ich bei meiner „Haftpflichversicherung“ einreichen (ich habe keine) oder selbst übernehmen. Ist es korrekt?
Quatsch. Wenn dann hätte ja die Schule die Aufsichtspflicht und damit die Verantwortung. Aber die trägt sie hier wahrscheinlich auch nicht, da kann sich die Mutter ja mal schlau machen. Meines Wissens müssen die Kinder in der Schule ihre Sachen zusammenhalten, und wenn sie das nicht tun, dann haben deren Eltern Pech.
Ob allerdings die Ansage, alles wegzuwerfen, was auf dem Boden liegt, in Ordnung ist, könnte man schon anzweifeln, finde ich (wenn sie so stattgefunden hat). Da solltest du aber mal im Brett ‚Studium & Schule‘ fragen, die Lehrer dort wissen sowas meistens sehr genau.
- Ich finde dein Angebot sehr großzügig und ausgewogen, und ich finde es ein bisschen blödsinnig von der Frau, dass sie es nicht animmt. Wenn sie es wirklich nicht annimmt, würde ich ihr gar kein Geld geben, sondern nur die beiden Kinder ins Kino einladen.
Viele Grüße
Hallo,
Das Wegwerfen geschah mit Absicht und war grob fahrlässig, daran gibt es keinen Zweifel und ein 11jähriger von normaler Intelligenz kann das sehr wohl erkennen.
Was wäre denn gewesen, wenn die Schülerin den Sportbeutel nur verloren hätte?
Ein bischen logisches Denken sollte man doch voraussetzen können, oder?
Gruß, Nemo.
Hallo,
man sollte sich mal darüber Gedanken machen, warum Nemo für seinen kurzen beitrag 4 Sternchen bekommen hat.
Der monatliche Beitrag für eine gute Haftpflicht ohne SB beträgt so etwa 7 €.
für die 50 € Ersatz und die beiden Kinokarten hättest du den Beitrag schon „herinnen“ und könntest der Sache ganz gelassen ins Auge blicken
Grüße
miamei
(die noch immer nicht versteht warum Privathaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist)
o.t. versicherungen
(die noch immer nicht versteht warum Privathaftpflicht nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist)
genau. und die hausratversicherung. und die fahrradversicherung. und die rechtsschutzversicherung. und die…
vielleicht solltet du mal darüber nachdenken, dass eine versicherung davon lebt, dass leute mit geringem risiko für die leute mit großem risiko zahlen - nachdem die versicherung ihre kosten und gewinne von den einnahmen abgezogen hat.
warum in aller welt soll also ich mitbezahlen, dass irgendein wildfremdes kind den größten unsinn verzapft und nicht mal was draus lernt, weil irgendeine anonyme gruppe dafür zahlt? warum soll ich dafür zahlen, dass andere nicht für ihre sicherheit sorgen? warum soll ich dafür zahlen, dass andere sich daneben benehmen?
ICH WILL DAS NICHT, DAS IST GANZ ALLEIN MEINE SACHE!
warum in aller welt soll also ich mitbezahlen, dass irgendein
wildfremdes kind den größten unsinn verzapft und nicht mal was
draus lernt, weil irgendeine anonyme gruppe dafür zahlt? warum
soll ich dafür zahlen, dass andere nicht für ihre sicherheit
sorgen? warum soll ich dafür zahlen, dass andere sich daneben
benehmen?ICH WILL DAS NICHT, DAS IST GANZ ALLEIN MEINE SACHE!
Da hast du völlig recht! (Wer schreit hat Recht.)
Zumindest so lange, bis du einen grüßeren Schaden anrichtest, den du aus eigener Tasche nicht mehr begleichen kannst. Dann blickt der mit dem Schaden natürlich in die Röhre.
Aber keine Angst, die Allgemeinheit bezahlt dann natürlich für dich und als Sklave kannst du ja auch nicht mehr verkauft werden.
Was meinst du wohl, warum die Haftpflichtversicherung im Verkehr vorgeschrieben ist.
Es ist ein Unterschied, ob ich mich gegen eigene oder gegen Fremdschäden versichern lasse,
Dass die Versicherungsgesellschaften daran verdienen passt mir ja eigentlich auch nicht, aber, was willste machen.
Gruß, Nemo.
(Wird wahrscheinlich eh keiner mehr lesen.)
Zumindest so lange, bis du einen grüßeren Schaden anrichtest,
den du aus eigener Tasche nicht mehr begleichen kannst. Dann
blickt der mit dem Schaden natürlich in die Röhre.
das ist dann halt lebensrisiko.
wie oft kommt das vor?
Was meinst du wohl, warum die Haftpflichtversicherung im
Verkehr vorgeschrieben ist.
weil da die zu erwartenden schäden sehr viel größer sind. und erheblich wahrscheinlicher.
das ist dann halt lebensrisiko.
Was du natürlich genauso sehen würdest, wenn du der Geschädigte wärst.
wie oft kommt das vor?
Oft genug.
das ist dann halt lebensrisiko.
Was du natürlich genauso sehen würdest, wenn du der
Geschädigte wärst.
selbstverständlich.
wie oft kommt das vor?
Oft genug.
ich setze ein ‚so gut wie nie‘ dagegen.
und im iunterschied zu dir habe ich recht. sonst gäbe es schon längst eine serie bei rtl drüber.