Mein Spyderco ein Einhandmesser?

Hallo ersma

Ich besitze ein Taschenmesser der Firma ‚Spyderco‘, Modell Police, mit 9,5 cm langer Klinge, gezahnt. Die Klinge weist im hinteren oberen Teil ein Loch auf, welches man benutzen kann, um es mit einer Hand zu öffnen.
Dieses Messer ist immer ‚am Mann‘, sowie ich das Haus verlasse. Nun mache ich mir sorgen wg. des Waffengesetzes,welches bekanntlich in letzter Novelle sog. ‚Einhandmesser‘ verbietet.
Ist mein Messer nur wg. eines Loches in der Klinge schon ein Einhandmesser???
Was passiert mir, wenn die Obrigkeit dessen gewahr wird?
(Bin JS- u. WBK-Inhaber)
Ich bitte um eine verläßliche Auskunft, vielleicht sogar mit Hinweis auf Gesetzestexte, da mir mein Begleiter s e h r ans Herz gewachsen ist und ich mich nur äußerst ungerne von ihm trennen würde.
Ich hoffe, daß ich Euch nicht mit „NOCH so einer blöden Messerfrage“ komme, mir ist es wirklich wichtig.

Bleibt mir nur noch, mich schon mal vorab bei euch zu bedanken.

Euer Grayswandyr

hallo,
ich verstehe nicht,das Sie als JS & WBK-Inhaber so
eine Frage stellen.Das ist alles im Netz nachzu- lesen.z.B.:
www.messer-werkstatt.de/Messerrecht
Ich hoffe hiermit gedient zu haben.
Gruß

Milde Grüße,

ja, ein Spyderco Police (Glückwunsch - sehr gute Wahl) ist ein Einhandmesser. Der Gesetzestext ist dahingehend eindeutig dass es eine Ordnungswidigkeit darstellt wenn Du dieses ohne begründetes Bedürfnis führst. Es ist allerdings Ermessenssache des jeweiligen Polizeibeamten ob er Dir daraus einen Strick dreht. Erstmal - Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer keinen Unfug treibt braucht normalerweise nichts zu befürchten. Auf der anderen Seite wurden sogar schon Soldaten auf dem Heimweg wegen dem dienstlich gelieferten Taschenmesser der Marke Victorinox (Dieses spezielle ist ebenfalls ein Einhandmesser) bei Routine-Verkehrskontrollen beanstandet und zur Anzeige gebracht. Wenn Du auf der Jagd bist oder anderweitig ein Bedürfnis (Selbstverteidigung ist keines!) hast das Messer zu führen ist das allerdings vollkommen legal. Als Jäger hast Du sicherlich einen argumentativen Pluspunkt wenn Du tatsächlich mal an einen Quadratschädel geraten solltest, aber rechtliche Sicherheit gibt Dir das nicht. Ein JS gibt Dir nur die Erlaubnis zum jagdlichen Führen einer Schusswaffe; Messer sind nicht mitinbegriffen.

Mein persönlicher Rat: Verschließe das Messer in einer Geldkassette und wander damit mal zur nächsten Polizeiwache. Dort einfach mal ein lockeres Gespräch führen wie es in der Gegend so gehandhabt wird und schon weißt Du mehr. Die Auskunft die mir gegeben wurde war (im Wortlaut): „Wir wissen auch nicht wie wir die neuen Regelungen umsetzen sollen. Solange sie damit nichts unanständiges machen wird da keiner ein Problem mit haben - ich hab selbst eins einstecken[…]“

Rechtssicherheit gibt es also keine. Alles Ermessen des Polizeibeamten. Ich hatte bislang noch nie Probleme und führe mein Messer ebenfalls täglich. Wenn ich in größeren Städten unterwegs bin nehme ich mir allerdings ein Feststehendes Messer mit 10cm Klingenlänge mit. Ist zwar unpraktisch aber juristisch sicherer. Bis 12cm ist Führen ohne Bedürfnis möglich.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß

Rudi_Mentaire

Hallo Grayswandyr,
das Loch in der Klinge deines Police ist als Öffnungsmechanismus gedacht, und fällt daher mit 100%iger Sicherheit unter das WaffG. D.h. besitzen erlaubt, führen verboten, Transport nur in einem verschlossenen (nicht GEschlossen, also mit einem Schloss versehen, rucksack reicht nicht) behältnis erlaubt. Bei Messern mit Daumenpin kann man dies umgehen, indem die Pins entfernt, bei Spydercos kann man lediglich das Loch schließen lassen. Das ist zwar möglich, aber nicht sehr ästetisch. Du wirst entweder mit dem Risiko leben müssen, oder dich nach entweder einem Slipjoint (kein Verriegelungsmechanismus, dann auch als Einhandmesser erlaubt, inzwischen auch von SPyderco erhältlich, siehe UK Pen Knife) oder nach einem Zweihandmesser umschauen. Z.B. von Böker.
Hoffe, dir geholfen zu haben.

Liebe Grüße,
Lukas

Hallo,

das Police ist ein tolles Messer und mit Sicherheit eins der ersten einhändig zu öffnenden Messer; Spyderco hat das eigentlich erfunden :wink:
Somit fällt es unter die Einschränkungen von Einhandmessern.

Ich sage hier mal deutlich „Einschränkungen“ denn es sind keine verbotenen Gegenstände!
Das Gesetz ist sehr dehnbar formuliert und lässt in der Auslegung sehr viel Spielraum.

Kann man einen plausibelen Grund benennen, z.B. Brötchen schneiden, Äpfel schälen etc. so darf man es führen. Als Jagdscheininhaber hat man da einen sehr plausibelen Grund: das Abfangen von einem verletzten Stück Wild ( kann im Strassenverkehr ja jederzeit passieren ).

Für weiter in die Tiefe gehende Informationen empfehle ich www.messerforum.net
Beste Grüße

Heinrich

Moin,

leider hab ich keine guten Nachrichten für Dich. Du liegst richtig, es handelt sich bei dem Police um ein Einhandmesser. Es ist einhändig zu öffnen und verriegelt dann über den Lock.
Schau einfach ins aktuelle Waffenrecht.
Eine verlässliche Rechtsauskunft kann ich natürlich nicht geben, da ich kein Rechtsanwalt bin.

Grüße,
rfindigo

Vielen Dank für die Mühe und den Link.
Grayswandyr

Beste Antwort von allen. Weiß jetzt Bescheid. Vielen Dank für die Mühe und Antwort
Grayswandyr

Ich besitze ein Taschenmesser der Firma ‚Spyderco‘, Modell
Police, mit 9,5 cm langer Klinge, gezahnt. Die Klinge weist im
hinteren oberen Teil ein Loch auf, welches man benutzen kann,
um es mit einer Hand zu öffnen.
Dieses Messer ist immer ‚am Mann‘, sowie ich das Haus
verlasse. Nun mache ich mir sorgen wg. des
Waffengesetzes,welches bekanntlich in letzter Novelle sog.
‚Einhandmesser‘ verbietet.
Ist mein Messer nur wg. eines Loches in der Klinge schon ein
Einhandmesser???
Was passiert mir, wenn die Obrigkeit dessen gewahr wird?
(Bin JS- u. WBK-Inhaber)
Ich bitte um eine verläßliche Auskunft, vielleicht sogar mit
Hinweis auf Gesetzestexte, da mir mein Begleiter s e h r ans
Herz gewachsen ist und ich mich nur äußerst ungerne von ihm
trennen würde.


Hallo Grayswandyr & das ist mit Hilfe des folgenden Links zu beantworten…

Zur Frage ob es ein Einhandmesser ist: Definitiv ja! (Das Police wurde von Spyderco so konzipiert, bauarttechnisch & sogar in den Werbetexten wird auf die Einhandöffnung hingewiesen).

Auf dieser Seite hier ist alles anschaulich mit Beispielen erklärt; für Dich paßt besonders Punkt 2.1. und 4.2

http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtsla…

Hoffe, das hilft weiter…

Viele Grüße, Markus.

Hallo,

Dein Spyderco Police ist ein Einhandmesser das vom Waffengesetz beeinflusst wird, da es mit einer Hand zu öffnen ist und im ausgeklappten Zustand arretiert.

Andererseits liegt viel im Ermessensspielraum der Beamten, wenn Du das Messer mit Dir in der Stadt rumträgst und nicht gerade auf der Jagd bist, könnten sie Dir das negativ auslegen. Wenn Du allerdings Dich vernünftig aufführst und den Beamten nicht sonstwie negativ auffällst, dürfte das nicht so kritisch gesehen werden.

Schau am besten mal bei www.messerforum.net nach, da gibt es den Bereich Recht, da sollten eventuell auch Fallbeispiele diskutiert werden.
Den Gesetzestext findest Du bei der Initiative „Messer sind Werkzeuge“ unter www.messer-werkzeuge.de

Viele Grüße,
Leonhard Ullrich.