Hallo ersma
Ich besitze ein Taschenmesser der Firma ‚Spyderco‘, Modell Police, mit 9,5 cm langer Klinge, gezahnt. Die Klinge weist im hinteren oberen Teil ein Loch auf, welches man benutzen kann, um es mit einer Hand zu öffnen.
Dieses Messer ist immer ‚am Mann‘, sowie ich das Haus verlasse. Nun mache ich mir sorgen wg. des Waffengesetzes,welches bekanntlich in letzter Novelle sog. ‚Einhandmesser‘ verbietet.
Ist mein Messer nur wg. eines Loches in der Klinge schon ein Einhandmesser???
Was passiert mir, wenn die Obrigkeit dessen gewahr wird?
(Bin JS- u. WBK-Inhaber)
Ich bitte um eine verläßliche Auskunft, vielleicht sogar mit Hinweis auf Gesetzestexte, da mir mein Begleiter s e h r ans Herz gewachsen ist und ich mich nur äußerst ungerne von ihm trennen würde.
Ich hoffe, daß ich Euch nicht mit „NOCH so einer blöden Messerfrage“ komme, mir ist es wirklich wichtig.
Bleibt mir nur noch, mich schon mal vorab bei euch zu bedanken.
Euer Grayswandyr