Mein Vater hat im März einen Fernseher gekauft sei

Mein Vater hat im März einen Fernseher gekauft im Mai ist er verstorben da ich alleinerbin bin wollte ich den Fernseher haben hab sogar die Rechnung davon ! Jetzt behauptet der Sohn von meinem Vater seiner neuen Frau das mein Vater ihm den Geschenkt hat und das er auch noch Zeugen hat !Reicht eine mündliche schenkung !
Kann ich da nichts machen ?

Hier handelt es sich nicht um eine Erbrechts- sondern um eine Frage des Schuld-und Vertragsrechts. Aber dennoch meine Meinung hierzu: Die mündliche Schenkung reicht. Sie muss aber bewiesen werden. Einen Zeugen kann man bekanntlich leicht „besorgen“. Stecken Sie also nicht allzu viel Geld und Mühe in die Sache, falls Sie nicht das Gegenteil beweisen können.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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