Mein Vater hat meinem Onkel eine Vollmacht

ueber den Tod hinaus… ueber den Tod hinaus erteilt. Er ist gestorben. Es gibt ein Haus und es gehoert jedem 50%. Mein Onkel moechtet dass Haus behalten und wird uns Witwe un 2 erwachsene Toechter dafuer zahlen. Er will keine amtliche Marktwert ersuchen. Darf Er, als Bevollmaechtigte, den Preis freiwillig setzen? Es gibt ja Interessenkonflikt, nicht Wahr? Was sollten wir dagegen tun? Ich moechte nicht die Verwandtschaftsverhaeltnis beschaedigen…

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Frage.

Der Verkauf des Hauses ist im Zweifel nicht von der Vollmacht gedeckt. Jedenfalls könnte die Erben die Vollmacht widerrufen.

Selbstverständlich kann er den Preis für das Haus zum Zwecke der Erbausseinandersetzung nicht gegen den Willen der Miterben festlegen - es sei denn er wäre Testamentsvollstrecker.

Um Streit zu vermeiden, sollte ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Die Kosten dafür sind überschaubar.

Auch könnte ein Dritter (Schiedsperson) oder jeweils Anwälte beauftragt werden. Der Vorteil: die Angelegenheit wird sachlich aufgearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrrecht
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