Mein vater ist verstorben was ist zu tun ?

Hallo,
mein vater ist vor 4 tagen verstorben, wir sind drei kinder und somit erbe, mein vater wohnte ihn seinem haus mit der lebensgefärtin zusammen und hatte eine gmbh( ebayverkauf) mit einem teihaber der weiter weg wohnt.
auf dem haus sind hypotheken drauf , die konten leer, seine lebnesgefärtin hat alles abgeräumt, sogar aus seinem geldbeutel alles genommen u. am anderen tag mit den karten noch geld abgeholt. sie verweigert uns das wir ins haus gehen dürfen (zum testament suchen und andere dringende sachen ) auch will sie uns den lapi nicht geben da wir ja die daten brauchen von der gmbh , sie meint das gehört dem anderen teilhaber.dann sind da noch zwei leasingsauto die wir abmelden müssen wo auf die gmbh laufen , eines konnten wir heute abmelden das andere will sie bhalten.was sollen wir tun ??

wie sollen wir vorgehen, wer kann uns helfen. können wir sie rausschmeißen mit sofortiger wirkung da wir ja die hypotheken weiter zahlen müssen, wasser ,strom etc.und uns das ihn den ruin zieht und wir auch nicht sovile geld haben ,
bitte helft uns schnell
danke

Hallo!
Zunächst einmal mein aufrichtiges Beileid!
Eine sehr schlimme Situation, in erster Linie mit dem Tod fertig zu werden und dann noch so eine Situation haben.
Zur Situation:
Die Lebensgefährtin hat keinerlei Rechte, weder an der Firma, noch an dem Haus, geschweige an dem Erbe. Bitte prüfen Sie, ob die LG einen Untermietvertrag hat, ansonsten sollten Sie sie auffordern das haus zu verlassen. benachrichtigen Sie umgehend das Gewerbeamt und das Amtsgericht und natürlich den Teilhaber. Das ist das Wichtigste, damit keine Geschäfte mehr getätigt werden können. Erstatten Sie umgehend auch Strafanzeige gegen die LG, da sie nach dem Tod keinerlei befugnisse mehr hat an das Konro zu gehen, da es gesperrt werden muss und keine Gelder mehr abgeholt werden dürfen, weder von Ihnen geschweige von der LG. Sie als Kinder müssen nun überlegen, ob Sie das Erbe annehmen (annehmen des Erbes bedeutet auch Annehmen der Verbindlichkeiten). dann müssen Sie mit der Sterbeurkunde zum Amtsgericht und einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen (also die , die auch das Erbe annehmen wollen). Man kann natürlich das Erbe auch ausschlagen, somit auch die Verbindlichkeiten, jedoch niemals die bestattungskosten…das ist en sehr komplexes Thema und Ihr Bestatter müsste Sie darüber auch aufklären!!! Sperren Sie in jedem Fall die Konten Ihres Vaters und somit auch die Scheckkarten - das ist ganz wichtig. Die LG MUSS Sie ins Haus lassen, denn SIE sind die Kinder und Erben. macht sie es weiterhin nicht, gehen Sie zur Polizei und erstatten Anzeige auf Hausfriedensbruch und gehen notfalls mit der Polizei hinein. Sie können sich auch das Ordnungsamt zur Hilfe holen…SIE brauchen die Unterlagen. Gerne können Sie mich auch telefonisch kontaktieren für weitere Fragen, denn wie schon geschrieben ist das Thema sehr komplex und man kann jetzt eine Menge falsch machen!!!(0231-98 6789 07).