Mein Vater Zahlt mir Kein Unterhalt aber

Es geht um folgendes:

Ich bin mit 16 Jahren zuhause ausgezogen weil meine Eltern vom Jugendamt einen wisch haben das wir alle nicht zusammen wohnen können da dies nicht möglich ist.

Ich bekam die erste Zeit Geld von meinen Eltern nach dem ich die Schule abbrach… forderte mein Vater mich auf das ich nun kein Geld mehr von ihm sondern vom Amt bekomme!
Die beim Amt sagten mir zu erst das ich wohl ehr unterhalt bekomme da mein Vater und meine mutter über 1000 € (pro nase) im Monat verdienen.

Mein Vater ist mit mir zum Amt gefahren 10 Minuten in diesem Büro gewesen und kam mit meinen Papieren für mein Geld dort raus?!!
[zur erinnerung ich war 10 mal da und hab die nicht bekommen](aber weiter im TEXT).

Mit 20 begann meine Schulische Ausbildung.
Ich brauchte wiedereinmal Geld, nur durch in die Schule gehen bekommt man ja nix. Also musste ich meine Eltern den Bafög Antrag ausfüllen lassen( dazu sagte mein Vater auch nur ehhh ich Zahl dir kein CENT erst wenn ich das Schwarz auf Weiß sehe das übliche gelaber!!). Sie mussten mir meine Miete Bezahlen weitere 180 Euro habe ich vom Bafög Amt bekommen. !!

Meine Frage ist nun Warum ist mein Vater nicht Unterhaltspflichtig !!! Aber wenn es darum geht das ich mir Staatliche zuschüsse vom Bafög Amt hole muss er wieder meine Miete bezahlen?

Hallo,

ich kann dir da leider nicht weiterhelfen. Sorry

hallo,

  1. wo wohnst du jetzt, wer zahlt jetzt deinen unterhalt??
  2. ab dem 18. geburtstag sind BEIDE eltern unterhaltspflichtig
  3. wenn du bafög bekommst, wird das an den unterhalt angerechnet…du bekommst dann weniger unterhalt,aber dafür Bafög, je nachdem was du schulisch machst

lisa

zu.1
Ich wohne immer noch in einer Wohnung mitlerweile in einer Wg mit meinem besten Freund und meiner Freundin.

zu.2 ab dem 18 lebensjahr habe ich kein Unterhalt mehr erhalen.

zu3. Ich beziehe im moment auch kein Bafög MEHR (habe die Ausbildung abgebrochen)Ich jobbe nebenbei im Krankenhaus und will ab nächstes jahr eine andere Ausbildung beginnen. Das ist auch der Grund warum ich die Frage um Unterhalt wieder stelle:stuck_out_tongue:…Mein Vater sagt, ,geh zum Amt es gibt nun keinen Cent mehr von mir du bist wieder Arbeitslos’’… bzw. ich arbeite ja im Krankenhaus:smiley: also bin ich ja nicht Arbeitslos?

ach genau und keiner Zahlt im moment mein Unterhalt ich habe noch etwas Puffer von meiner Bafög Nachzahlung bevor ich wieder meinen ersten Lohn aus dem Krankenhaus bekomme.

Deine Eltern sind dir bis du 27 bist und noch nicht selbst verdienst zu Unterhalt verpflichtet.Auch das Kindergeld steht dir bis 27 zu.
Nimm dir eine Beistandschaft beim Jugendamt.

zu.1
Ich wohne immer noch in einer Wohnung mitlerweile in einer Wg
mit meinem besten Freund und meiner Freundin

wer zahlt denn die Miete für dich…kann st du das selber???

zu.2 ab dem 18 lebensjahr habe ich kein Unterhalt mehr
erhalen.

zu3. Ich beziehe im moment auch kein Bafög MEHR (habe die
Ausbildung abgebrochen)Ich jobbe nebenbei im Krankenhaus und
will ab nächstes jahr eine andere Ausbildung beginnen. Das ist
auch der Grund warum ich die Frage um Unterhalt wieder
stelle:stuck_out_tongue:…Mein Vater sagt, ,geh zum Amt es gibt nun keinen
Cent mehr von mir du bist wieder Arbeitslos’’… bzw. ich
arbeite ja im Krankenhaus:smiley: also bin ich ja nicht Arbeitslos?

hallo,
deine eltern müssen bis ende einer ausbildung für dich zahlen…wenn du aber NUR immer jobst, verwirkst du irgendwann deinen unterhalt

lisa

Zu lena2000 auch wenn die einen Zettel haben der besagt: das wir nicht zusammen leben können?

Geh damit zum Jugendamt,Eltern sind erst mal immer zu Unterhalt verpflichtet.

Zu lena2000 auch wenn die einen Zettel haben der besagt: das
wir nicht zusammen leben können?

Hallo ,
ich verstehe nicht, was das für ein Wisch vom JuAmt sein soll, in dem steht, daß du nicht mit deinen leiblichen Eltern zusammen leben „darfst“ ?
Dann hätte dich das Amt unterstützen müssen und ggf bei deinen Eltern was zurückholen. Falsch ist, daß dein Vater dir Unterhaltspflichtig ist, sondern deine ELTERN (bitte keine diskriminierung von Vätern) es sind IMMER beide Elternteile Unterhaltspflichtig, bis zu einem bestimmten Grad und Zeit. Die erste Lehre (egal ob berufliche oder schulische Ausbildung) sind die Eltern Unterhaltspflichtig. Sobald du aber diese abbrichst, erlischt die Unterhaltspflicht, soweit du über 18 bist. Wenn du in Ausbildung oder schule bist, hast du Kindergeldanspruch von Amt 185.-€ bis du 21 bist. Außerdem ist das JuAmt verpflichtet, dir Auskunft zu geben, welchen Unterhalt oder Unterstützung du erwarten kannst (auch „nur“ bis 21).
Ab 21 mußt du dann auf Hartz4 gehen, wobei das Amt dann (selbst) bei deinen Eltern (+ ggf Geschwistern) prüft, ob sie was zurückholen können.
Gruß Tscho70