Mein vermieter hat § 573a bgb als kündigungsgrund

mein vermieter hat mir die wohnung, zum 30.11.10 unter § 573a des BGB gekündigt.eine begründung muss er also nicht abgeben für die kündigung des mietverhaeltnisses.
jetzt meine frage, was ist wenn ich morgen eine neue wohnung finde???muss ich dann auch noch kündigen(und die gesetzliche kündigungsfrist von 3 monaten) einhalten oder hat es sich damit erledigt( weil er mir ja schon gekündigt hat), so das ich meinen vermieter nur noch bescheid geben muss das ich zum tag x ausziehe

Also ich hab keine ahnung.
In meiner email stand ich wurde als Expertin ausgewählt
aber da kann ich echt nicht helfen wohne selbst noch bei
meinen eltern :smiley:

Sorry, ich weiss nicht warum Sie denken, ich wüsste über Deutsches Mietrecht Bescheid: Leider keine Ahnung.
Beste Grüsse
hkj