Mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung ohne

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den
Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

Na, Du hast ihn doch gefunden, oder? :wink:

Oder bist Du ein so schlechtes Verhältnis zum Vermieter, daß er so ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zustellen muß?

Ich würde hier, wenn das Verhältnis nicht schon zerrüttet ist, keinen Anlaß für Irritationen schaffen. Die Mieterhöhung käme halt ansonsten 1-2 Monate später.
Ich würde eher zurückfragen, aus welchen Gründen die Mieterhöhung kommt, und mich ggf. nach etwas Günstigerem umsehen.

Ich bin zwar keine Juristin, aber ich würde sagen: Klar, warum nicht?
Hier wird meine Laienmeinung auch bestätigt: http://www.123recht.net/Ab-wann-gilt-Post-als-zugest…

tut mir leid, mein Thema ist eMail…!
Aber, bei Mieterhöhung muss wohl einschreiben sein, hab ich mal gehört.. Ansonsten persönliche Übergabe mit Bestätigung.
servus Peter

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den
Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den
Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

Nein, das gilt nicht als zugestellt. Entweder per Einschreiben oder persönlich übergeben - denk mal an die amerikanischen Krimis!

Gruß,

Robert

Kann ich leider nicht weiterhelfen!
mfg
Franz Hintersteininger

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den
Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

Nein er muß es ja nachweisen, das er ihnen diesem Brief zugestellt hat und dass kann er nur, wenn der Brief per Einschreiben zugestellt wird.

MfG
Klaus

Hi,

eins vor weg:
Ich bin kein Experte für Mietrechte und habe auch
an keiner Stelle hinterlegt, daß ich einer bin.

Rechtsberatung ist hier erst recht ausgeschlossen, ich bin kein Jurist und meine Meinung dazu ist eine rein persönliche.

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den
Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

Es ist wohl wurscht, ob der Brief zwischen den Zeitungen lag oder zwischen anderer Post. Wenn es Dein Briefkasten war, dann ist er wohl zugestellt worden.

Als Vermieter hätte ich dem Mieter eine Mieterhöhung mit einem Einschreiben zukommen lassen. Aber das ist ein anderes Thema, aber ich kann Dir hier nicht weiterhelfen.

lg,
vordprefect

Hallo,

ja - so ist es. Sobald sich der Brief in Ihrem Postkasten befindet, gilt er als Ihnen zugestellt (das gilt übrigens auch für E-Mails). Dabei ist es egal, WIE der Brief zu Ihnen kommt.

Dies nachzuweisen, ist eine andere Sache, deshalb nutzen Viele auch das Einschreiben (mit Rückschein). Ein Einwurf in Ihren Briefkasten unter Zeugen erfüllt aber den gleichen Zweck. Ob und wann Sie Ihren Postkasten dann leeren, ist Nebensache.

Sie sollten sich demnach als nächstes um den Inhalt kümmern …

Gruß
FG

Hallo wuffelhund,

Ja, der Brief gilt als offiziell zugestellt, da er in Deinen Briefkasten eingeworfen wurde und an Dich adressiert ist. Porto oder kein Porto gibt hier keinen Ausschlag.

Gruss,

Chuck

Hallo Wuffelhund,

Du schriebst:

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den
Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

Ich habe mich hier als Helfer für das EMail-Programm Pegasus Mail angeboten, nicht für alles und jedes.

Trotzdem zum Inhalt:
Ja, der Brief ist Dir zugegangen. Das ist völlig egal, ob der per Post oder per Fleurop-Service oder höchstpersönlich zugestellt wurde.

Grüße

Johannes

leider ja

… Porto in den Briefkasetn geworfen, der Zwischen den
Zeitunge lag. Gilt der Brief als zugestellt?

Hallo,

sorry für die späte Antwort.

Ich bin da zwar leider nicht sattelfest, aber wenn du eine Rechtschutz-Versicherung hast, hast du auch Anspruch auf Rechtsauskunft.

Bei meiner ist das z.B. so, dass ich eine Art Schaden-Hotline anrufen kann und vorab kann ich sogar telefonisch die Telefonberatung in Anspruch nehmen, ohne jetzt direkt persönlich zum Anwalt gehen zu müssen.

Alternativ mal beim Mieterschutzbund nachhaken.

Viele Grüße und schöne Ostern.

Ines