Mein Vermieter will die Miete zum 15. des Vormonats?

Hallo liebe Community,

ich ziehe bald in eine neue Wohnung zur Untermiete. Die Hauptmieterin wird meine WG-Mitbewohnerin sein.
In dem Untermietvertrag den ich jetzt bekommen habe, steht:

  1. Die Miete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung sind monatlich im Voraus, spätestens zum 15. eines jeden Monats kostenfrei auf folgendes Konto zu überweisen…

So wie ich das verstehe, muss ich dann die Miete für bspw. Juli, schon am 15. Juni bezahlt haben. Zu dem Zeitpunkt hätte ich dann ja noch nicht einen Tag in der Wohnung gewohnt. Ist das üblich so, bzw. darf der Vermieter das überhaupt verlangen?

Danke und liebe Grüße,
Lina

Hallo,

der §556b des BGB regelt die Mietzahlung:
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
(2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Was mir nicht klar ist: Bezieht sich der letzte Satz im Absatz 2 nur auf die Regeln dieses zweiten Absatzes oder auch auf den ersten?
Wissende mögen antworten!

Hallo Lina,

das verstehst Du nicht so recht.

Alla bass uff:

heißt nicht „im Vormonat“, sondern wenn der Monat, für den die Miete bezahlt wird, grade angebrochen ist und nicht, wenn er zu Ende geht. Also z.B. die Maimiete nicht wie Dein Maigehalt am Ende des Monats Mai, sondern am Anfang. Das ist bei Mieten durchaus üblich, und wenn mir ein Mieter wegen vorschüssig zahlbarer Miete etwas vorzetern würde, käme es nicht zu meiner Unterschrift auf dem Vertrag.

Und in

ist von „jedem Monat“ und nicht von „jedem Vormonat“ die Rede. D.h. die Maimiete muss am Anfang des Monats Mai, aber spätestens am fünfzehnten Mai, bezahlt sein.

Statt dass Du jetzt ein Fass aufmachst, solltest Du Dich bitteschön darüber freuen, dass die Miete nicht spätestens am dritten Werktag jedes Monats beim Vermieter eingegangen sein muss (das ist eine sehr verbreitete Fälligkeit für Mieten), sondern erst am Fünfzehnten.

Schöne Grüße

MM

Hab was gefunden unter www.haufe.de (eine gewöhnlich zuverlässige Quelle).
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bgb-556b-faelligkeit-der-miete-aufrechnungs-und-zurueckbehaltungsrecht_idesk_PI17574_HI1688780.html

Demnach sind abweichende Vereinbarungen über die Fälligkeit zulässig.

Aber natürlich hat Aprilfisch recht, dass die Formulierung in deinem Vertrag nicht das heißt, was du dachtest.
Im Voraus heißt, dass du nicht erst am Ende des Monats bezahlst, sondern bevor der Monat vorbei ist. Und da sind 15 Tage kulant!

(Ob deine Vermieterin das aber wirklich so meinte, solltest du sie fragen.)

Hi X-Strom,

hier will der Vermieter die Miete nicht am dritten Werktag, sondern erst am Fünfzehnten jedes Monats haben. Das ist eine zum Vorteil des Mieters von der allgemeinen Bestimmung, die Du zitierst, abweichende Vereinbarung: Später zahlen ist normalerweise besser als früher zahlen, und wenn der Mieter von seiner Bank mit Negativzinsen gequält wird, hat ja auch niemand was dagegen, wenn er früher zahlt, damit das Geld weg ist.

Absatz 2 Satz 2 bezieht sich wegen seiner hierarchischen Anordnung im Text auf Absatz 2 Satz 1. Wenn beide Absätze gemeint wären, müsste der Satz in einem separaten Absatz 3 stehen und dann auch anders lauten, es müsste dann vor „abweichende“ noch irgendwas stehen, wovon diese denn abweichen soll.

Schöne Grüße

MM

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Moin,

das ist der MIst, wenn man quasi zeitgleich schreibt. (Ich habe auch den Eindruck, dass Artikel anderer erst mit einigen Minuten Zeitverzug von mir lesbar sind.)

Wie du siehst, habe ich mir meine Nachfrage inzwischen selber beantwortet und habe auch schon bemerkt, dass die Floskel falsch verstanden wurde.

Wichtig wäre mir nochmal, dass Mieter und Vermieter drüber sprechen, WAS eigentlich gemeint war. Es nutzt ja keinem was, wenn man im Recht ist, aber einen angesäuerten Vermieter hat, mit dem man hinter einer gemeinsamen Tür lebt.
Ich war nämlich auch zwischendurch dem Irrtum aufgesessen, es wäre eine Zahlung in der Mitte des Vormonats gemeint.

Danke schon mal für die Antworten.

Auch nach nochmaligem Nachfragen, wurde mir gesagt, dass ich die Miete im Vormonat bezahlt haben muss. Also definitiv am 15. Juni für den Monat Juli. Meine Hauptmieterin überweist zum Beispiel zum 25.6 die Miete für Juli (hätte aber bis 1. Juli Zeit) und ich soll ihr jetzt aber zum 15. Juni schon die Miete für Juli überwiesen haben.

Ich „zetere“ nichts vor und mache auch „kein Fass auf“, ich frage nur nach.
Für mich als Student ist es nicht so einfach, mal eben in einem Monat die Miete für die alte Wohnung und dann 15 Tage später nochmal die Miete der neuen Wohnug zu Zahlen. Dann bin ich ohne jegliche andere Ausgaben wie zum Beispiel Lebensmittel schon im Minus.

LG Lina

Hallo,

dann ist die Formulierung falsch.
Es müsste heißen:
Die Miete ist im Voraus spätestens zum 15. des VORmonats zu überweisen.

Der Begriff „im Voraus“ alleine besagt nur, dass man erst zahlt, dann wohnt.
Üblich: Bis zum 03.Juni dafür bezahlen, dass man bis zum 30. Juni da wohnt.

Zahlte man nicht im Voraus, so würde man nach Ablauf zahlen.

Im Endeffekt geht es ja nur um eine einmalige vorzeitige Zahlung. Du zahlst halt 18 Tage eher als erforderlich.

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Hallo,
das ist in Mietvertraegen normal, ausser der Zahl 15, normal steht da dritter Werktag ankommend.
Das meint, fuer den Mai wird erst bezahlt und dann gewohnt, bezahlt bis zum 3.Mai oder bei Dir kann das nur heissen bis 15.Mai fuer den Mai. Bis 15. gibts vereinzelt, wenn der Mieter sein Gehalt am 15. bekommt, dann als geduldetes oder vertragliches Entgegenkommen des Vermieters.

Servus,

dann sollte der Vermieter das auch in den Vertrag reinschreiben, den er zur Unterschrift vorlegt.

Wenn der Text vorliegt, den Du zitiert hast, kannst Du ihn getrost unterschreiben (dabei darauf achten, dass auch der Vermieter unterschreibt), Dich gemütlich zurücklehnen und die Miete zu der im schriftlich dokumentierten Vertrag vereinbarten Fälligkeit bezahlen. Der Vermieter wird seine Schwierigkeiten haben, wenn er belegen möchte, dass er den schriftlichen Vertrag nur aus Versehen abgeschlossen und in Wirklichkeit ganz anders gemeint hat.

Ist doch hübsch, nicht?

Schöne Grüße

MM

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Hoffen wir, dass die Zimmer nicht überwiegend mit Einrichtungsgegenständen des Vermieters auszustatten ist. Du weißt schon…

Ja, wenn man persönlich so eng aufeinanderhockt, ist es eh gar nicht gut, wenn man sich von vornherein in wichtigen Sachen nicht einig ist.

Mehr als „Festhalten und Weitersuchen“ ist da eigentlich nicht interessant.

Schöne Grüße

MM

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Na gut, danke für Eure Hilfe, ich werde sie darauf hinweisen und das so belassen. Dann müssen mir meine Eltern halt einen Monat lang aushelfen, denn das Zimmer gefällt mir schon sehr gut und ich verstehe mich auch gut mit meiner Hauptmieterin.

LG Lina

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Hallo,

man sollte auch an die Hauptmieterin denken.
Die muss spätestens am 3. des Monats die Miete an de Vermieter zahlen.
Und da will sie sicher sein, dass bis dahin auch dein Anteil bei ihr eingegangen ist.

Die Hauptmieterin vermietet wahrscheinlich ja auch nicht aus Langeweile unter sondern braucht,
um die Wohnung halten zu können
einen Untermieter.

Umzüge sind ja auch nicht billig, man denke nur an die Mietkaution.
Zumeist muss man schon eine neue Kaution an den neuen Vermieter zahlen bevor man die Kaution vom alten Vermieter endlich zurückbekommt.

Da finde ich dieses Mietverhältnis, das ohne Kaution auskommt, noch sehr Untermieterfreundlich.
ICH hätte nämlich auch noch Kaution verlangt.

Kannst du deine Eltern nicht um ein kurzfristiges Darlehen bitten?

Grüße
miamei

Eine Kaution muss ich schon auch bezahlen, so ist das nicht :smiley: Abr Sie haben schon recht, ich muss auch daran denken, dass sie das Geld auf dem Konto hat, wenn sie die Miete überweisen musst.

Danke!

Und zum Ausgleich zahlst du dann im letzten Monat, den du dort wohnst, nichts, da gleicht es sich wieder aus.

… im letzen Monat das Geld wieder zurueck an die Eltern.

Wenn die sich dran erinnern.
Auch eine Option!