Eine Wohnung die mal als Zweitimmobilie bzw. als Altersvorsorge gekauft wurde, und z.Z. vermietet ist, soll jetzt verkaufen werden.
Wie lange hat der Mieter das Recht in der Wohnung zu bleiben nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde bzw. kann er fristlos kündigen wenn er eine neue Wohnung gefunden hat?
Kauf bricht nicht Miete - bedeutet: der Mietvertrag muss vom Käufer übernommen werden. Wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch steht, kann er Eigenbedarf gelten machen. Dann gelten gesetzliche Kündigungsfristen, die abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses sind.
Der Mieter kann aber selbst kündigen - jedoch nicht fristlos.
Dankeschön für die schnelle Hilfe!!!