Mein Wagenschuppen den der Nachbar benutz

Ich besitze ein Grundstück zu dem auch ein Wagenschuppen gehört er ist ca 50qm gross den mein Nabar schon seit 30 Jahren nutz .Er besitz ein Schreiben wo unser vorbesiter und sein vorbesitzer sich geeinigt haben das der wagenschuppen überlassen wird aber ist nicht Notariel beglaubigt das schreiben .Ich bezahle schon seit 30 jahren dafür Grundstückssteuern und aus dem Grundbuch wurde auch noch nichts ausgetragen .Er möchte mir diesen Wagenschuppen jetzt abkaufen auf anraten eines Notars.Ich würde den Schuppen aber gerne selber nutzen,was hat mein Nachbar nun für Rechte am Schuppen ,werde ich ihn jemals bekommen und könnte ich ihm die Nutzung kündigen wegen eigenbedarf.

Also, wenn der Notar des derzeitigen Nutzers schon meint, dass man das rechtlich „bereinigen“ sollte, dann scheint das für Ihre Interessen zu sprechen. also Eigenbedarf anmelden. Aber ich bin leider kein Jurist.
Ihr Baufixx

Nutzung kündigen wegen eigenbedarf.

Hallo und schönen guten Morgen,

meiner Meinung nach ist das ganz einfach… wer im Grundbuch steht, dem gehörts. Also Kündigung schreiben … aber bitte drin erwähnen, dass der Nachbar sowieso keinen Rechtsanspruch hat…nur für alle Fälle, nicht dass man ihm irgend etwas zugesteht. und dann sind sie zumindest rechtlich auf der sicheren Seite… Ob er dann freizieht ist ne andere Frage… aber rechtich muss er.

Hoffe, das hilft ein bisschen

Liebe Grüße Katherin

Ich meine, dass, wenn Sie weder eine Verpflichtung eingegangen sind, noch ein Nutzungsrecht im Grundbuch finden, ohne weiteres den Schuppen selbst nutzen können. Einen Eigenbedarfsnachweis haben Sie nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2470 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)

Wenn in Ihrem Kaufvertrag nichts von dem Nutzungsrecht für den Nachbar steht, hat er auch keinen Anspruch. Denn was die Vorbesitzer mit ihm vereinbart haben, ist für Sie erst einmal nicht bindend - es sei denn, Sie haben in irgendeiner Form der weiteren Nutzung zugestimmt. Auch wenn hier eine stillschweigende Duldung vorliegt, würde ich das Nutzungrecht offiziell widerrufen und nach Setzung einer angemessen Frist, eine weitere Nutzung durch den Nachbar untersagen. Damit hat es sich. Denn als Grundstückseigentümer können Sie uneingeschränkt, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, verfügen.
Ansonsten mal einen Rechtsanwalt befragen…

Mit freundlichem Gruß
Willy1301

sorry, aber so eine ähnliche frage hatte ich auch. kann dir da leider nicht weiter helfen

Sie können Ihren Vorbesitzer kostenmäßig in Regeress nehmen, wenn der Ihnen dieses privatschriftlich verbriefte Nutzungsredcht, das ja zweifelsohne Einfluß auf den Kaufpreis hatte, beim Kauf des Grundstückes arglistig verschwiegen hat. War Ihnen die unendgeltliche Nutzung auf Dauer jedoch bekannt, wie dies hier den anscheim macht, so müssen Sie mit diesem hoffentlich nicht vererblichen Recht solange leben, bis der Bereichtigte dereinst „den Löffel abgibt“! Einen Auskunftsanspruch auf Einsicht in die getroffenen Vereinbarung können Sie aber in jedem Falle geltend machen. Schließlich ist es Ihr gutes Recht zu wissen, wie und wie lange Sie zu leiden haben.