Meine 1998 gekaufte 70 qm Etagenwohnung hat

… 184000 DM
gekostet. Mein Anwalt meinte Parkplatzmiete brauchen Sie bei dem hohen Preis nicht bezahlen, dieser ist im Kaufpreis inbegriffen.
Jetzt will die Wohnungsverwaltung in der Eigentümerversammlung beschließen lassen pro Stellplatz 10000 Euro je Eigentümer zu bezahlen!!! Ist das rechtens und gibt es evtl. diesbezüglich bereits ein bzw. mehrere Urteile.

Herzlichen Dank
Astrid

Hallo,

ich kenne leider so ein Fall nicht aber meines unverbindlichen Wissens entsprechend kann ich Ihnen nur empfehlen, daß Sie darauf bestehen sollten, die Abstellplätze auch ins Grundbuch eintragen zu lassen. In so einem Falle muss diese vom Notar anhand der vorgelegten Lageplänen, welche emtsprechend geändert sowie ergänzt sein müssen, bestätigt werden. Sonst weiß ja kein Mensch , was wem gehört und der Parkplatz kann von jedem Eigentümer oder deren Besucher unter dem Motto "wer zuerst kommt, parkt zuerst " belegt werden.
Wenn Sie schon 10 TEuro für ein Parkplatz zahlen müssen, dann muss man ausschliesslich Ihnen ein Nutzungsrecht gewährleisten. Mündliche Absprachen und Zusagen lehnen Sie unbedingt ab.
Falls Sie die Wohnung eines Tages verkaufen sollten, können Sie auch den dazugehörigen Abstellplatz dem neuen Käufer bzw. das Nutzungsrecht sogar zu einem höheren Preis mitverkaufen.
Sollten die Anzahl der Abstellplätze mit der Anzahl der Wohnungen nicht gleich sein, dann ist Streitereien sowie Ärger jetzt schon vorprogrammiert.Dann sollte man feststellen, welche Eigentümer an so einem Abstellplatz Interesse hat und eben diese zahlen das Geld und kaufen das Nutzungsrecht. Die Anderen müssen dann schauen, wo sie parken können, wenn sie nach Hause kommen.
Ich hoffe, daß ich Ihnen wenigstens etwas behilflich sein konnte, viel Glück.
mfG