Meine Arbeitslosengeld läuft demnächst aus

Hallo Experten,

meine Arbeitslosengeld läuft demnächst aus.
Kann ich mich mit meinen 52 Jahren irgendwie früher pensionieren lassen, oder muß ich mich weiterhin mit der vergeblichen Suche nach einem Arbeitsplatz plagen?

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten mich aus dem aktiven Berufsleben rauszuziehen und der Jugend den Vortritt zu lassen?

Bitte keine klugen Sprüche, ich habe schon genug Schande gefühlt.

Viele Grüße
Claes

Hi Claes,

meine Arbeitslosengeld läuft demnächst aus.
Kann ich mich mit meinen 52 Jahren irgendwie früher
pensionieren lassen, oder muß ich mich weiterhin mit der
vergeblichen Suche nach einem Arbeitsplatz plagen?

Nein gehe einfach hin und bezieh erstmal Arbeitslosenhilfe. Denn dann werden weiter die Mindestbeiträge für deine Rente bezahlt.

Wenn du jetzt schon Rente beantragst, wirst du ein geringeres Renteneinkommen haben, als die ALH. deswegen solange als möglich Beiträge zahlen lassen.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten mich aus dem aktiven
Berufsleben rauszuziehen und der Jugend den Vortritt zu
lassen?

Sehr löblich, aber dumm.

gruss
winkel

Hallo Claes,
der normale Rentenbeginn ist mit 65.
Als Arbeitsloser kannst du frühestens mit 60 in die Rente.
Wenn du nicht erwerbsunfähig bist, musst du wohl weiter auf Job-Suche gehen.
Nach jetzigem Rechsstand wird die Arbeitslosenhilfe (aus staatlichen Mitteln; etwas niedriger als Alg und mit Bedürftigkeitsprüfung) im Anschluss an das Arbeitslosengeld (aus Beitragsmitteln ohne Bedürftigkeitsprüfung) zeitlich unbegrenzt gezahlt bis ein zumutberer Job gefunden ist.
Viele Grüße
Gerhard M

ALH
Hallo Gerhard,

Nach jetzigem Rechsstand wird die Arbeitslosenhilfe (aus
staatlichen Mitteln; etwas niedriger als Alg und mit
Bedürftigkeitsprüfung) im Anschluss an das Arbeitslosengeld
(aus Beitragsmitteln ohne Bedürftigkeitsprüfung) zeitlich
unbegrenzt gezahlt bis ein zumutberer Job gefunden ist.

Stimmt nicht mehr. Die Arbeitslosenhilfe läuft nur noch ein Jahr lang. Dann muß sie neu beantragt bzw. verlängert werden.

Viele Grüße
Monika

Hallo Monika,
o.k. du hast recht.
In jährlichen Abständen muss das Vorliegen der Voraussetzungen mit einem neuen Antrag nachgewiesen werden. Beim Vorliegen der Voraussetzungen bleibt dem Arbeitslosen der Gang zum Sozialamt aber erspart.
Viele Grüße
Gerhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gerhard,

Beim Vorliegen der Voraussetzungen bleibt dem Arbeitslosen der Gang zum Sozialamt aber erspart.

Aber nicht der Gang zum Arbeitsamt + der mehrstündigen Wartezeit dort. Meist so zwischen 1 1/2 und 2 Stunden. Allerdings dauert die Bearbeitung der Unterlagen nur noch 2 bis 3 Wochen. Früher über einen Monat.

Viele Grüße zurück
Monika
die ihre Erfahrungen damit hat.