Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung die einer Bank gehört.
Bei dieser Bank habe ich auch mein Girokonto.
Die Immobilien Abteilung dieser Bank hat eine Forderung
gegen mich von ca.100 Euro ,die ich für nicht gerechtfertigt halte.
Heute musste ich feststellen,das dieser Betrag von der Immobilien
Abteilung meiner Bank von meinem Konto abgebucht wurde.
Ich habe jedoch keine Überweisung vorgenommen ,
und der Bank auch keinen Einzug per Lastschrift erteilt.
D.h.: Die Jung`s haben sich selbst bedient,ohne mein Einverständnis.
Kann mir jemand von Euch einen Tip geben ,wie ich mich dagegen wehren kann?
Es geht mir dabei nicht mal um die 100 Euro,
sondern um die Möglichkeit, rechtlich,vielleicht sogar strafrechtlich gegen
die Immobilien Abteilung der Bank ,oder gegen den,
der die Abuchung ohne mein Einverständnis veranlasst hat,vorzugehen.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke für eine kurze Anwort
Gruß
Peter
Hi,
fordere von der Bank - am Schalter - die Stornierung der Lastschrift. Jeder Kunde kann Lastschriften stornieren und die Bank kann sich nicht weigern.
Folgen könnten sein, ein gerichtlicher Mahnbescheid und ein Haufen Ärger.
Versuch mal mit einem Gespräch. Vielleicht haben die ja doch Recht.
Gruß Peter
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Hallo Peter,
um das beurteilen zu können müssen man schon wissen worum es sich bei dieser Forderung handelt. Je nach dem um was es sich handelt - manche Entgelte, Auslagen… darf es die Bank vielleicht sogar.
Zusatzfrage: Gehört die Immo-Abteilung zur Bank oder ist es wie so oft eine ausgelagerte GmbH?
Gruß Ivo
Hallo Ivo !
Die Immo Abteilung gehöhrt zur Bank und nennt sich
Immobilien Verwertung.
Bei der Forderung geht um eine Nebenkosten Nachzahlung inkl.
Mahngebühren.
Die Bank,wie auch die Immo Abteilung,hat nie von mir
eine schriftliche Einwilligung
per Lastschrift Einzug erhalten.
Gruß
Peter
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AGB-Pfandrecht
Hallo,
Klarheit bringt da vielleicht das Studium der AGB. Zitat aus Ziffer 14 (1): „[…]Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Anprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).“
Ist zwar nicht die feine Art, aber m.E. kannst Du nichts machen, außer Dich lautstark beschweren und das Konto zu einer anderen Bank verlegen.
Gruß,
Christian
P.S.
Bevor es jetzt wieder Gezeter gibt: Derartige Pfandrechte gibt es nicht nur bei den Banken; man denke da ans Vermieterpfandrecht.
Hi Christian,
Dein Hinweis die ABG in Ehren, sie gelten aber nur für das Unternehmen mit dem ich eine Geschäftsbeziehung unterhalte. Da aber zum überwiegenden Teil Immobilienabteilungen einer Bank als selbstständige, rechtliche Einheiten geführt werden, haben sie nur das Vermieterpfandrecht, der Zugriff auf die Mietkaution und alle anderen Rechtsmittel zur Verfügung. Die kontoführende Bank darf nur tätig werden, wenn sie wegen eines vorliegenden Titels als Drittschuldner in Anspruch genommen wird. Sie hat dieses aber dem Bankkunden nachzuweisen. Liegt kein gerichtlicher Titel, darf die Bank nicht tätig werden. Dieses Verhalten verstößt gegen den, im BGB verankerten Grundsatz, von Treu und Glauben.
Gruß Peter
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Hallo,
Dein Hinweis die ABG in Ehren, sie gelten aber nur für das
Unternehmen mit dem ich eine Geschäftsbeziehung unterhalte. Da
aber zum überwiegenden Teil Immobilienabteilungen einer Bank
als selbstständige, rechtliche Einheiten geführt werden, haben
sie nur das Vermieterpfandrecht, der Zugriff auf die
Mietkaution und alle anderen Rechtsmittel zur Verfügung.
ich habe mich nach dieser Aussage des Fragestellers gerichtet:
Die Immo Abteilung gehöhrt zur Bank und nennt sich
Immobilien Verwertung.
Das sieht mir ganz gewaltig nach Bankabteilung aus und Abteilungen sind keine rechtlich selbständigen Einheiten. Das AGB-Pfandrecht greift hier also.
Wenn sich die Sachlage anders darstellt, sieht das anders aus, aber für unpräzise Angaben des Fragestellers kann ich auch nichts.
Gruß,
Christian
P.S.
Man kann auch auf Artikel antworten, ohne den gesamten Text des Artikels stehenzulassen, auf den man antwortet. Das hat gewisse Vorteile.
Hallo,
vieleicht irre ich mich ja auch, aber wenn ich den folgenden Satze lese (und darauf beruft ihr euch doch?)
„Klarheit bringt da vielleicht das Studium der AGB. Zitat aus Ziffer 14 (1): „[…]Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Anprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).““
Dann liest sich das für mich so das das Pfandrecht aus der BANKmässigen Geschäftsverbindung ergibt. Das er da noch eine Vermietungstechnische Verbindung mit dem Institut hat tut dann doch eigentlich nichts zur sache oder?
Gruss Frank
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Hi,
„Klarheit bringt da vielleicht das Studium der AGB. Zitat aus
Ziffer 14 (1): „[…]Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an
den Anprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der
bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen
werden (zum Beispiel Kontoguthaben).““
Dann liest sich das für mich so das das Pfandrecht aus der
BANKmässigen Geschäftsverbindung ergibt. Das er da noch eine
Vermietungstechnische Verbindung mit dem Institut hat tut dann
doch eigentlich nichts zur sache oder?
ich formuliere den AGB-Text um: „Die Bank hat ein Pfandrecht an den Guthaben, die der Kunde aus den bankmäßigen Geschäften bei ihr unterhält.“
Mag sein, daß die Formulierungen in den AGB umständlich ist, die Aussage ist aber klar.
Gruß,
Christian