Meine Daten im Internet... :-o

Hallo,

hoffe das ist der richtige Bereich für meine Frage (und nicht die Jura-Ecke).
Ich habe eine kleine Homepage bei 1und1 angemeldet. Jetzt habe ich vorher eine whois-Anfrage (über einen Drittanbieter) gestartet und aus Spaß mal meine Seite eingetippt. Da werden doch dann tatsächlich meine kompletten Kontaktdaten angezeigt. Email, Telefon, Adresse, kompletter Name,…
Gibt es einen Weg das zu unterbinden? Darf 1und1 meine Anmeldedaten so leicht anderen (Suchmaschinen) zugänglich machen?

liebe Grüße,
tobi

Gibt es einen Weg das zu unterbinden?

Nein.
Höchstens Hoster in den USA, die anonymes Hosting anbieten. Bezahlung dann z.B. via Cheque.

Darf 1und1 meine
Anmeldedaten

Nicht darf, sondern muss!

so leicht anderen (Suchmaschinen) zugänglich

Whois ist in dem Sinne keine Suchmaschine.
Nähere Infos findest du evlt. hier http://www.denic.de/de/

Außerdem…
Was mir noch einfällt: Du musst deine Anschrift so oder so veröffentlichen.
Wer eine Homepage hat, hat de facto auch eine Impressumspflicht. Und im Impressum sollte man natürlich mindestens die Anschrift hinterlegen.

Hallo,

mit dem Anmelden der Domain gehts du die
DomainBedingungen ein die von der DENIC gestellt werden.

http://www.denic.de/media/pdf/dokumente/domainbeding…

Paragraph 8 sacht :

§ 8 Datenschutzhinweis
Namen und Anschriften des Domaininhabers sowie des
administrativen und technischen Ansprechpartners und des
Zonenverwalters, vom technischen Ansprechpartner und
Zonenverwalter zudem die Telefon- und Telefaxnummer
sowie die E-Mail-Adresse werden in der DENIC-Whois-
Abfrage unter
veröffentlicht. Weitere Telefonnummern, Telefaxnummern
sowie E-Mail-Adressen werden dort nur auf ausdrücklichen,
schriftlich erklärten Wunsch des Domaininhabers veröffentlicht.

vorher lesen … steht immer dabei , auch wenns nur ein klick war, siehe AGB

Was mir noch einfällt: Du musst deine Anschrift so oder so
veröffentlichen.
Wer eine Homepage hat, hat de facto auch eine
Impressumspflicht. Und im Impressum sollte man natürlich
mindestens die Anschrift hinterlegen.

falsch. Soweit ich weiß, brauch man ein Impressung nur, wenn man mehr macht, als nur über sich zu schreiben. Solange man keine Werbung bei sich einblendet und nicht gewerblich, sowie kommerziell handelt, ist ein Impressum nicht notwendig.
Allerdings ist die Rechtslage umstritten und wenn du ein Forum etc. betreibst solltest du auch ein Impressum haben.

„Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“
siehe auch Wikipedia!

Gibt es einen Weg das zu unterbinden?

Ja, du könntest die DeNIC-Adresse (.de) abmelden und eine kostenfreie Adresse wie .de.vu nehmen und diese auf deinen Webspace weiterleiten lassen.
Allerdings musst du auch da deine Daten abgeben, aber ich glaube die werden nicht veröffentlich und nicht überprüft.
So könnte man „außversehen“ einen falschen Namen eintragen und bewusst eine Wegwerfadresse (Spambox, Yahoo) zum anmelden nehmen.

Darf 1und1 meine Anmeldedaten so leicht anderen (Suchmaschinen) zugänglich machen?

Leider ja. Muss sogar.

Wer eine Homepage hat, hat de facto auch eine
Impressumspflicht. Und im Impressum sollte man natürlich
mindestens die Anschrift hinterlegen.

Nicht nur die Anschrift, auch Mailadresse und Telefonnummer sind Pflicht.

falsch. Soweit ich weiß

Mutig :smile:

„Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel
gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
zu halten.“

Eben. Und daher besteht für alle Seiten, die nicht bloß Testseiten sind, Impressumspflicht. Denn in dem, was Du zitierst, steht ja nicht, dass private Websites ausgenommen wären. Und „geschäftsmäßig“ ist nicht gleich „gewerblich“. „geschäftsmäßig“ bedeutet, dass Du einen ständigen Dienst anbietest, und das ist mit jeder dauerhaft zugänglichen Seite, die nicht zu Testzwecken kurz da steht, zutreffend.

Also auch private. Und Name, Hausanschrift (kein Postfach!), Mailadresse und Telefonnumer, auch wenns mir genausowenig passt, wie vielen anderen auch.

Umstritten sind einige Details, z.B. haben zwei OLGs schon gegenteilig geurteilt, ob die Telefonnummer nun drin sein muss oder nicht, aber bei Geldbußen bis (IIRC) 50.000 EUR schreibt man die für gewöhnlich lieber rein, als es auch einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Wiederum gilt bei Abmahnungen, dass nur Berechtigte abmahnen dürfen, das sind z.B. Konkurrenzfirmen. Eine Tankstelle darf nicht durch einen Buchladen abgemahnt werden, weil die nicht im Wettbewerb zueinander stehen. Also wer sollte eine private Website wegen Impressumsverstoß abmahnen? Niemand.

Gruß,
-Efchen (ianal)

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So ich zitiere nocheinmal etwas umfassender:
"Zum 1. März 2007 wurden sowohl das Teledienstegesetz als auch der Mediendienste-Staatsvertrag durch das Telemediengesetz ersetzt. Der Gesetzestext (§ 5) besagt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“, wobei Telemedien kurz gesagt „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“ sind. Da ein Dienst „geschäftsmäßig“ sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten.

Auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind, ist weiterhin umstritten."

  1. Ist es fraglich, was ein Diensteanbieter ist und 2. liegt die Betonung auf „umstritten“
    Ich würde eine Private Website nicht als Diensteanbieter bezeichnen. Wenn jemand über sich schreibt, Bilder zeigt, auf ein Forum und andere Seiten verlinkt oder ein kleines Gästebuch noch hat, ist die Seite noch kein Kommonikations- oder Informationsdienst.

Eben. Und daher besteht für alle Seiten, die nicht bloß
Testseiten sind, Impressumspflicht. Denn in dem, was Du
zitierst, steht ja nicht, dass private Websites ausgenommen
wären.

aber das wird angezweifelt: „weiterhin umstritten“

Und „geschäftsmäßig“ ist nicht gleich „gewerblich“.
„geschäftsmäßig“ bedeutet, dass Du einen ständigen Dienst
anbietest, und das ist mit jeder dauerhaft zugänglichen Seite,
die nicht zu Testzwecken kurz da steht, zutreffend.

Woher hast du diese Definition? Klingt eher nach einer Behauptung bzw. Auslegungssache.
Das Wort Dienst hat viele verschiedene Bedeutungen. Ich würde in diesem Fall „Dienst“ als aktive Leistung für andere betrachten. Das wäre für mich z.B. ein moderiertes Forum, geplegte Archive, Downloaddienste und andere Dienstleistungen (meist mit Gegenleistung oder Werbung verbunden). Aber ein Blog oder Selbstdarstellung ist für mich nichts aktives, solange die Seite nicht aktiv beworben wird.
Wenn ich auf die Straße gehe, leiste ich auch keinen Dienst, nur weil ich mich da selbst präsentiere.

Also auch private. Und Name, Hausanschrift (kein Postfach!),
Mailadresse und Telefonnumer, auch wenns mir genausowenig
passt, wie vielen anderen auch.

Man ist jedenfalls auf der sicheren Seite.

Wiederum gilt bei Abmahnungen, dass nur Berechtigte abmahnen
dürfen, das sind z.B. Konkurrenzfirmen. Eine Tankstelle darf
nicht durch einen Buchladen abgemahnt werden, weil die nicht
im Wettbewerb zueinander stehen. Also wer sollte eine private
Website wegen Impressumsverstoß abmahnen? Niemand.

Da gebe ich dir Recht :smile:

Auch die Frage, ob privat betriebene Websites
impressumspflichtig sind, ist weiterhin umstritten."

Eigentlich nicht, argumentieren viele, weil es beim Impressum ja nicht um bloße Schikane geht, sondern darum, dass die Nutzer einen Ansprechpartner haben. Und den haben sie ohne Impressum nicht. Bei Flyern muss ja auch ein Impressum drauf. Wie ist das hier? Wird hier zwischen gewerblichen und privaten Flyern unterschieden? Jedenfalls wird im TMG nicht unterschieden.

  1. Ist es fraglich, was ein Diensteanbieter ist

Jemand, der einen Dienst anbietet. Eine Website ist wohl ein Dienst, das sehe ich nicht als sehr missverständlich.

Ich würde eine Private Website nicht als Diensteanbieter
bezeichnen.

Nein, ich auch nicht, ich würde den Betreiber der Website als Diensteanbieter bezeichnen :wink:

Wenn jemand über sich schreibt, Bilder zeigt, auf
ein Forum und andere Seiten verlinkt oder ein kleines
Gästebuch noch hat, ist die Seite noch kein Kommonikations-
oder Informationsdienst.

Wieso nicht? Er informiert doch über sich mit seinen Bildern, veröffentlicht Meinungen in einem Gästebuch usw.

aber das wird angezweifelt: „weiterhin umstritten“

Aber das würde mir persönlich nicht reichen, um auf das Impressum zu verzichten.

Und „geschäftsmäßig“ ist nicht gleich „gewerblich“.
„geschäftsmäßig“ bedeutet, dass Du einen ständigen Dienst
anbietest, und das ist mit jeder dauerhaft zugänglichen Seite,
die nicht zu Testzwecken kurz da steht, zutreffend.

Woher hast du diese Definition? Klingt eher nach einer
Behauptung bzw. Auslegungssache.

Das habe ich von irgendeiner Anwaltssite, die auch einen Impressums-Assistenten bietet. Da das schon Jahre her ist, kann ich Dir nicht mehr sagen, wo genau das ist.

Aber ein
Blog oder Selbstdarstellung ist für mich nichts aktives,

Gerade der Blog ist impressumspflichtig, weil Du da Deine Meinung kundtust. Das ist das, was früher aufgrund des MDStV impressumspflichtig war, mir fällt die Formulierung gerade nicht…ach doch „redaktionelle Texte“.

Wenn ich auf die Straße gehe, leiste ich auch keinen Dienst,
nur weil ich mich da selbst präsentiere.

Und trotzdem bist Du verpflichtet, einen Ausweis bei Dir zu führen. Das ist dann sozusagen das Impressum.

Gruß,
-Efchen

Ich habe Webspace bei www.hetzner.de gebucht und bin damit sehr zufrieden:
Meine Adresse wird bei einer WhoIs-Abfrage NICHT angezeigt, nur die von Cronon, warum auch immer. Das einzigste, was man über mich erfährt, das ist die Email-Adresse.