Ich will eventuell Reisedienstleistungen anbieten.
Das heißt die Organisation von Reisen mit verschiedenen Events.
z.B. Limousinenservice, Hubschrauberflüge, Hotelunterkunft, Disconächte, VIP-Eintrittskarten, Luxusgenussmittel (wie Champagner, Kaviar etc.)
INSBESONDERE AN KUNDEN INS AUSLAND.
Bei den angebotenen Dienstleistungen sind auch unterschiedliche (7 u. 19 %) Steuersätze vorhanden.
Nun will ich dem Kunden nach Ihren Vorstellungen die Einzelheiten mit Datum und Uhrzeiten in dem Angebot/der Rechnung anbieten bzw. erstellen.
Möchte aber gerne, da es nur eine Reise mit verschiedenen Aktivitäten ist, nur einen Gesamtpreis mit 19 % MwSt. abgeben. (Schutz vor Wettbewerbern/Nachahmer - Preis).
z.B.
7 Aktivitäten netto 1500 €uro + 19 % MwSt.
Ist dieses möglich?
Und wie verhalte ich mich bei den verschiedenen Steuersätzen?
z.B.
5 Aktivitäten mit 7 % Vorsteuer meiner Lieferanten.
2 Aktivitäten mit 19 % Vorsteuer meiner Lieferanten.
Ich wollte auf meine gesamte Dienstleistung 19 % berechnen. Wegen des einfacheren Handling.
Oder müsste ich am Ende folgendes ausweisen:
z.B.
5 Artikel netto 1.000 €uro + 7 % MwSt.
2 Artikel netto 500 €uro + 19 % MwSt.
Dieses wäre für den Kunden (Privat/Firmen) reeller.
Danke für die Hilfe im voraus.
Ich will eventuell Reisedienstleistungen anbieten…
Hallo, bin Reiseveranstalter seit den 70er Jahren, verkaufe nur in die USA. Zur MWSt: Selbst wenn Dir als Veranstalter eine Leistung mit einem anderen Steuersatz als 19% berechnet wird, also z.B. Hotelfrühstück mit derzeit 7%, Bücher etc., so musst Du doch so weit ich sehe Dein Leistungspaket immer mit dem vollen Steuersatz berechnen - also genau das, was Du auch willst. So ist mir das z.B. im letzten Jahr passiert, als ich Arrangements für die Passionsspiele in Oberammergau gekauft habe, die zum Teil sogar MWSt-frei sind. Was aber auch noch hereinspielt, ist die Frage, ob Du „klassisch“ abrechnest, also Deine Leistungen voll versteuerst und dann vorhandene Vorsteuer gegenrechnest, oder ob Du eine sog. Margenbesteuerung vorimmst. Näheres ist im § 25 des UStG geregelt. Die Sache ist kompliziert, Du MUSST einen engagierten Steuerberater haben.
Und wenn ich das sagen darf: bei der Palette an Leistungen, die Du da aufführst, fehlt mir noch der zündende Funke, der mich als potentiellen Kunden anmacht und dazu bringt, mit Dir und nur mit Dir zu arbeiten, und mit niemand anderem sonst. Spezialisieren und Gags einbauen - das wäre mein Rat.