Meine Ehefrau ist nicht einsichtig, im Impressum ihrer Praxis (Heilberuf) ihren Mädchennamen zu ersetzen und ihren neuen Familiennamen anzugeben. Macht sie sich strafbar? Wenn ja, gegen welche Bestimmungen?
Meine Ehefrau ist nicht einsichtig im Impressum ihrer Praxis Heilberuf ihren Mädchennamen zu ersetze
Hallo IHKOELN,
in einem Impressum muss der Firmenname stehen.
Wenn sie ihren Namen mit rein schreibt ist es ihr überlassen ich würde aber in jedem Fall empfelen, den Aktuellen Namen nehmen den das ist Kunden freundlicher.
LG Holger
Meine Ehefrau ist nicht einsichtig, im Impressum ihrer Praxis
(Heilberuf) ihren Mädchennamen zu ersetzen und ihren neuen
Familiennamen anzugeben. Macht sie sich strafbar? Wenn ja,
gegen welche Bestimmungen?
da ich in diesen dingen keine fachfrau bin kann ich dir leider nicht weiter helfen.
Hallo, Entschuldigung für die späte Anwort. Leider kann ich dazu gar nichts sagen, aber vielleicht habne sie ja schon Hilfe bekommen. MfG B. Zelinger
Meine Ehefrau ist nicht einsichtig, im Impressum ihrer Praxis
(Heilberuf) ihren Mädchennamen zu ersetzen und ihren neuen
Familiennamen anzugeben. Macht sie sich strafbar? Wenn ja,
gegen welche Bestimmungen?