Hallo Leute,
ich hoffe ich bin hier nicht allzu OFF-TOPIC. 
Angenommen, ich klimper ein wenig auf meinem Keyboard herum, nehme diese Komposition auf CD auf und verkaufe sie dann an jemanden, der die Musik toll findet: Inwiefern spielt die Gema da eine Rolle? Muß der Käufer Gema-Gebühren abdrücken?
Würde mich mal interessieren…
Vielen Dank im voraus & Grüße … Peter
Hi Peter;
der Kaeufer drueckt natuerlich nur dann ab, wenn Du bei der GEMA Mitglied bist, was Dich Mitgliedsbeitrag kostet, und dann die von Dir geschriebenen Songs auch da anmeldest. Dann sollte es fuer jede Auffuehrung der Songs Geld geben, das heisst der Auffuehrende (Veranstalter, DJ etc.) „drueckt ab“ an die GEMA, die dann einen Teil davon an Dich.
Wenn Du nicht Mitglied bist und deine Songs nicht bei der GEMA gemeldet sind, will die GEMA trotzdem den Nachweis darueber haben; nimmst Du eine CD mit GEMAfreien Songs auf, die zur Vervielfaeltigung und zum Verkauf gedacht ist, musst Du bei der GEMA die Freistellung beantragen (die GEMA checkt, dass die Songs nicht bei ihr gemeldet sind und stellt Dir als „Vervielfaeltiger“ eine Rechnung ueber 0,00 Mark aus).
Fuehrst Du GEMAfreie Songs auf, musst Du die Veranstaltung trotzdem der GEMA melden und einen Musikfolgebogen mit allen Songs des Abends ausfuellen. Ebenfalls 0,00 DM (wenn mans rechtzeitig anmeldet. Wenn nicht: teuer!).
Genaueres, Praeziseres, „GEMAperspektivisches“ (ich bin etwas skeptisch diesem Laden gegenueber, nicht zuletzt wegen der Vorgehensweise des „GEMA-Verdachts“, also des „Auf-jeden-Fall-anmelden-muessens“ und dubioser Abrechnungspraktiken) findest Du unter www.gema.de…
Gruesse aus der Praeire
Tom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]