Hallo, nach dem Tod meiner Eltern vor 4 Jahren habe ich erfahren, dass meine Eltern Haus u Grundstück an meine jüngste Schwester verschenkt haben. Ich wurde vor vielen Jahren gefragt ob das für mich o k sei, ich sagte damals unter Zeugen " NEIN ". Ich nahm an, das sich damit alles erledigt hatte. Meine Eltern sagten mir damals, dass meine Schwester mich mit dem Pflichtteil auszahlen würde wenn sie Haus u Grundstück verkaufen würde.
Vor 4 Jahren sind meine Eltern verstorben und ich erfuhr, dass die Schenkung durchgezogen würde. Ich hätte keine Möglichkeit dieser zu widersprechen weil 10 Jahre um sein würden. Kann das wirklich sein ? Meine Schwester hat a.d. Grundstück gebaut und lange gelebt, jetzt sind die Häuser u. Grundstück verkauft, und ich schaue jetzt in die Röhre ?
Zunächst sollten Sie bedenken, dass Ihre Eltern mit ihrem Vermögen so verfahren können, wie sie es möchten. Die Eltern werden ihre Gründe gehabt haben. Ob sie richtig oder aus Ihrer Sicht moralisch akzeptabel sind, und Sie seinerzeit widersprochen hatten, ist rechtlich völlig irrelevant. Sollte die Übertragung mit einem Nutzungsvorbehalt verbunden worden sein, dann beginnt die 10-Jahresfrist erst mit dem Tode des Übertragenden. Ihr evtl. Zahlungsanspruch vergünstigt sich dadurch, kann aber nur von einem Experten beurteilt werden, welcher alle Fakten kennen muß.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Hallo,
ersteinmal muss ich sagen,- sehr gutgläubig von Dir. Warum hast Du nicht direkt nach dem Tode Deiner Eltern nachgeforscht? Dir war doch bewusst das Deine Eltern einen Nachlass hatten. Hast Du denn Dein Pflichtteil erhalten? Auch dort hast du nur 3 Jahre Zeit diesen anzunehmen.Unwissenheit schützt manchmal nicht vor Fristeinhaltung. Dir bleibt nur der Weg zum Anwalt. Hoffentlich hast Du einen guten Zeugen. Sonst steht Aussage gegen Aussage denn Deine Schwester könnte ja behaupten: Du hättest auf alles verzichtet.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist/war in der Tat so, dass meine Eltern ein lebenslanges Nutz/Bleiberecht hatten.
Selbstverständlich werde ich einen Fachanwalt konsultieren falls meine Schwester sich weigern sollte so zu verfahren wie von meinen Eltern seinerzeit versprochen wurde.
ja warum war ich so blauäugig ?
Durch den Tod meines Vaters und kurze zeit später meiner Mutter war ich tief betroffen und konnte nur sehr schwer mit dem Verlust klarkommen.
Außerdem habe ich in den haus gewohnt und wurde von den Verkaufsabsichten sehr überrascht da ich damit nie gerechnet hatte.