Meine Eltern zahlten 50% Steuern v.Lebensversich

Das Finanzamt hat 50% der Lebensvericherung meiner Eltern einbehalten :frowning:
Mein Vater ist so überlastet, dass er keine Zeit hatte danach zu schauen.
Jetzt ist die First um und meine Mutter kriegt die Krise… verständlich.
Kann man da gar nix machen ?
Das ist doch der Hammer… wegen 2 Monaten wartens sind 10.000 DM einfach weg.

LG Sebastian

Hallo,

im allg. verwaltungsrecht gilt folgendes:

  1. der bescheid muss mit einer rechtsmittelbelehrung versehen sein. dann gilt 1 monat widerspruchsfrist. ist das nicht der fall, dann 1 jahr widerspruchsfrist.

  2. die widerspruchsfrist beginnt mit dem tag der bekanntgabe. bei einem normalen brief sagt der gesetzgeber, dass er 3 tage nach der aufgabe bei der post zugestellt wurde und somit bekanntgegeben ist.
    im streitfall muss die behörde dies beweisen.

wenn der bescheid nicht gerade mit einschreiben oder so zugestellt wurde, dann legt doch einfach widerspruch ein und tut so, als sei der brief erst gestern gekommen.

nussi

hi basti,

ich gehe davon aus, das das auszahlende lebensversicherungsinstitut die sogen. „kapitalertragsteuer“ einbehalten hat. diese beträgt 25% zzgl. 5,5% soli, also insgesamt 26,375%.

zuviel abgezogene KapESt ist mit der einkommensteuerveranlagung verrechenbar.

geht es allerdings um die einkommensteuerveranlagung und somit um einen sachverhalt aus dem jahr 2001, dann kann ggf. das FA die kapest falsch angerechnet haben bzw. der steuersatz deiner eltern ist einfach im spitzenbereich (spitzen est = 48,5% plus 5,5% soli plus 9% kirche = 55,5% …)

im zweifel einen steuerberater befragen, wenn es um so viel geld geht.

kann es sein, das er über die LV schädlich vor ablauf von 12 jahren verfügt hat???

ggf. mal im brett versicherungen & steuern posten mit hinweis auf den thread!

gruss vom

showbee

fast off topic
Hallo!

wenn der bescheid nicht gerade mit einschreiben oder so
zugestellt wurde, dann legt doch einfach widerspruch ein und
tut so, als sei der brief erst gestern gekommen.

Tolle Lösung - so bescheißt man also Behörden?

Die Rechtsbehelfsfrist ist doch schließlich lang genug - in vier Wochen sollte es doch möglich sein, wenigstens einen Einspruch zu formulieren!
Für einen unbegründeten Einspruch („die Einspruchsbegründung wird innerhalb der nächsten Tage nachgereicht“) reicht ein Zweizeiler! Und wer nicht einmal das gebacken bekommt, hat es imho nicht besser verdient: dann scheint es ihn ja SOO hart nicht zu treffen!
Die Rechtsbehelfsfrist kommt doch dem Pflichigen genauso wie dem Finanzamt zugute - es besteht eben nach ihrem Ablauf eine gewisse Sicherheit, daß hier so ohne weiteres nichts mehr geändert werden kann (von Tatbeständen wie Hinterziehung und „leichtfertiger Steuerverkürzung“ mal abgesehen - aber dafür muß man schon ein gewisses Maß an Abgebrühtheit mitbringen!)

Und nun kommst du daher und erzählst was von „bescheiß doch das Finanzamt, die sind eh so blöd und merken nichts“

Du willst doch selber in der Verwaltung arbeiten - geht es dir nicht etwa selber auch gegen den Strich, wenn dir jemand dreist eine Lüge auftischt, weil er „einen Trick kennt“?

*kopfschüttelnd*

Robert

Hallo!

Tolle Lösung - so bescheißt man also Behörden?

Die Rechtsbehelfsfrist ist doch schließlich lang genug - in
vier Wochen sollte es doch möglich sein, wenigstens einen
Einspruch zu formulieren!
Für einen unbegründeten Einspruch („die Einspruchsbegründung
wird innerhalb der nächsten Tage nachgereicht“) reicht ein
Zweizeiler! Und wer nicht einmal das gebacken bekommt, hat es
imho nicht besser verdient: dann scheint es ihn ja SOO hart
nicht zu treffen!

Vom Grundsatz stimme ich Dir zu. Aber Du solltest nicht nur von Deinem Horizont ausgehen. Leider gibt es viele Menschen die darunter liegen und die „Amtssprache“ nicht verstehen.

Die Rechtsbehelfsfrist kommt doch dem Pflichigen genauso wie
dem Finanzamt zugute - es besteht eben nach ihrem Ablauf eine
gewisse Sicherheit, daß hier so ohne weiteres nichts mehr
geändert werden kann (von Tatbeständen wie Hinterziehung und
„leichtfertiger Steuerverkürzung“ mal abgesehen - aber dafür
muß man schon ein gewisses Maß an Abgebrühtheit mitbringen!)

Und nun kommst du daher und erzählst was von „bescheiß doch
das Finanzamt, die sind eh so blöd und merken nichts“

Diese Behauptung ist aus der Luft gegriffen.

Du willst doch selber in der Verwaltung arbeiten - geht es dir
nicht etwa selber auch gegen den Strich, wenn dir jemand
dreist eine Lüge auftischt, weil er „einen Trick kennt“?

Kein Trick. Die Beweislast liegt nun mal bei der Behörde. Umgekehrt muss ich meine Ansprüche auch beweisen. Wer das nicht kann hat Pech gehabt.

nussi

Hallo

Du willst doch selber in der Verwaltung arbeiten - geht es dir
nicht etwa selber auch gegen den Strich, wenn dir jemand
dreist eine Lüge auftischt, weil er „einen Trick kennt“?

Kein Trick. Die Beweislast liegt nun mal bei der Behörde.
Umgekehrt muss ich meine Ansprüche auch beweisen. Wer das
nicht kann hat Pech gehabt.

Du schriebst: „wenn der bescheid nicht gerade mit einschreiben oder so zugestellt wurde, dann legt doch einfach widerspruch ein und tut so, als sei der brief erst gestern gekommen.

Stimmt, das ist kein Trick, sondern Betrug!

Mit anderen Worten: es ist alles erlaubt, solange der andere nur nicht den Beweis antreten kann???

Ich hoffe, dir fährt mal einer ins Auto und behauptet dann unter Beibringung von sieben Zeugen, daß nicht er dir, sondern du ihm reingefahren bist! Das wäre zwar auch nicht richtig, aber beweise ihm doch erstmal das Gegenteil…

Das ist das Problem in unserer heutigen Gesellschaft: jeder achtet nur auf seinen eigenen Vorteil und nutzt dazu alle Tricks und jede Möglichkeit zum Betrug aus.
Da wundert mich gar nichts mehr…

*kopfschüttelnd*
Robert