Meine Elternzeit war am 14.09.2010 beendet

… Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Beurlaubung ohne Bezüge vereinbart und zwar bis 14.02.2011. Gleichzeitig habe ich meinem Arbeitgeber auch die Schwangerschaft mitgeteilt mit dem voraussichtlichen Einbundungstermin. Der Beginn des Mutterschutzes ist somit auf den 15.02.2011 gelegt worden. Weil in der Zeit der Beurlaubung kein Gehalt gezahlt wird, hat mich der Arbeitgeber bei der GKV abgemeldet. Ich habe mich bei der GKV erkundigt und habe den Sachverhalt geschildert. Sie hat mir ein Angebot der freiwilligen Versicherung gemacht mit einem festen Beitrag. Da mein Mann beihilfeberechtigt ist, hatte ich die Möglichkeit auch über eine seit Jahren laufenden Anwartschaft für die Restversicherung 30% privat versichert zu sein. Die Beträge haben hier keinen Unterschied zur GKV ergeben. Jetzt hat mich der Arbeitgeber zum 15.02.2011 wieder zur GKV angemeldet. Die GKV schreibt mir jetzt, dass ich die Beiträge für die 5 Monate nachzahlen muss weil ich während der Schawangerschaft doch pflichversichert sei. Ist das rechtens? Die GKV hatte in einem Beratungsgespräch nichts von diesem Umstand einer Nachzahlung erwähnt. Kann ich mich gegen diese nachzahlung wehren. ich hätte ja dann einen doppelten Versicherungsschutz gehabt. Steht die GKV nicht in der Beratungspflich?

Hallo, Sie haben sich für die PKV in der Zwischenzeit entschieden ? Das haben Sie nicht explizit erwähnt.

Ich halte die Nachzahlung für nicht gerechtfertigt, die neue Versicherungspflicht beginnt am 15.2. Das ist auch vorteilhaft, denn wenn man aus der Versicherungspflicht kommt, ist man in der Elternzeit wieder beitragsfrei versichert. Sonst ist in der GKV ein Beitrag nach dem halben Einkommen des Ehegatten zu zahlen oder natürlich weiter die PKV neben der Beihilfe.

Hat die GKV eine Begründung für die Forderung gegeben ? Weiß sie, dass eine PKV bestand ?