Meine erste Heizkostenabrechnung

Hallo,

ich habe kürzlich ein Mehrfamilienhaus geerbt und quäle mich nun zum ersten Mal durch die Heizkostenabrechnung. Da tauchen erstmal zwei wichtige Fragen auf.

  1. In den alten Heizkostenabrechnungen meines Vaters tauchen für die Positionen „Immissionsmessung“ und „Bedienung, Überwachung, Pflege“ immer die gleichen Beträge auf. Diese kann ich jedoch nicht in den Unterlagen finden. Kann man hierfür pauschale Summen ansetzen?

  2. Für den Betriebsstrom der Heizungsanlage gibt es keinen separaten Stromzähler. Liege ich richtig damit, dass maximal 6% der Brennstoffkosten für diese Position angesetzt werden können?

Es wäre super, wenn mir jemand bei diesen Punkten helfen könnte. Vielen Dank im Voraus!

Hallo -piet-,

  1. Umlagefähig sind nur die in der Heizkostenverordnung
    § 7 + 8 Abs. 2 als Heiz- und Warmwasserkosten definierte Positionen. Immissionsmessung und Bedienung/Überwachung/Pflege gehören dazu.

Natürlich kann nur umgelegt werden, was tatsächlich auch angefallen ist. Es müssen Rechnungen vorhanden sein, in die der Mieter auf Wunsch Einsichtsrecht hat.

  1. Nach meiner Kenntnis haben Gerichte den Ansatz von Betriebsstrom in Höhe von 3 - 5% anerkannt. Hier solltest Du beachten, dass dieser Betriebsstrom dann nicht nochmal beim Allgemeinstrom (für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung etc.) bei den Nebenkosten abgerechnet werden kann. Hier ist der Betriebsstrom dann abzuziehen.

Ich gehe davon aus, dass die Heizkostenabrechnung durch eine Abrechnungsfirma durchgeführt wird. Hier ist man Dir sicher gegen entsprechenden Obolus beim Zusammenstellen der Kosten behilflich. Gerne beraten solche Firmen auch bei der Nebenkostenabrechnung.

Gruß

ziegen1

  1. dafür Pauschalen inzusetzen ist nicht möglich! Die Immissionsmessung wird vom Schornsteinfeger vorgenommen und dafür muss eine Rechnung existieren. Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege dürfen nur bei Heizungsanlagen eingesetzt werden, die auch eine Bedienung, Überwachung und Pflege bedürfen - also z.B. Festbrennstoffkessel. Bei Öl oder Gasheizungen gibt es keine Bedienung, Ü… und Pf… da diese Kessel automatisch arbeiten. Auch hier muss eine Rechnung vorliegen! Eigene Kosten dürfen hier nicht umgelegt werden.

  2. Für Betriebsstrom dürfen - bei fehlendem Zähler - 5-8% der Brennstoffkosten angesetzt werden. Mit 6% ist man da im Mittel und das dürfte keine Beanstandungen geben.

zu 1: es sollte Schornsteinfegerrechnungen geben
und auch Wartungsrechnung, vermutlich wurden hier aus Faulheit irgendwelche Kosten angesetzt.

zu. 2: 3% der Brennstoffkosten ohne Warmwassser, bei Warmwasserbereitung 5%

gehen sie einfach davon aus, das ihr Vater seine Mieter beschissen hat, machen sie das besser und nehmen sie nur Kosten, die sie auch belegen können.^^