Hallo,
meine Ex-Freundin schuldet mir Geld. Ich hatte ihr zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses ein paar Hundert Euro überwiesen. Es gibt also Kontoauszüge, die das belegen, aber keine schriftlichen Unterlagen (wir waren zusammen).
Nachdem wir uns getrennt haben, bat ich sie (wie vereinbart war) um Rückzahlung. Sie weigert sich seit Wochen beharrlich, sagt, ich bekäme das Geld, wenn sie es hätte. (Was eine Ausrede ist, da sie sofort mit jemandem zusammengekommen ist, der Geld hat.)
Mittlerweile überlege ich, der Dame einen Mahnbescheid zukommen zu lassen. Geht das? Ich müsste, soweit ich das jetzt las, vorher eine Mahnung schreiben. Darauf meinte sie, es gäbe keine Rechnung…
Zunächst einmal hat der neue Freund nichts mit den Schulden Deiner Ex zu tun, kann also nicht belangt werden.
Ist auf dem Kontoauszug ersichtlich, dass es hier um einen Kredit geht, würde ich schriftlich per Einschreiben eine Aufforderung zur Rückzahlung binnen angemesener Frist an sie schicken. Erst wenn dann keine Zahlung erfolgt ist, einen Anwalt bemühen.
Vielleicht könnt ihr aber auch alles vernünftig regeln, z.B. mit Ratenzahlung.
Das erspart die Anwaltskosten.
Danke. Nun, er ist mein „Vorgänger“, von dem mir die ganze Zeit
ihrerseits sein „Reichtum“ unter die Nase gehalten wurde. Von daher ist
das sicherlich juristisch irrelevant, trotzdem amüsant.
Ist jetzt mal ein praktischer, wenn auch nicht juristischer Rat:
Wenn Du wirklich Genugtuung haben möchtest, setze ein Schreiben auf, in dem Du ihre schlechte wirtschaftliche Situation bedauerst und ihr deshalb, in Deiner grenzenlosen Großherzigkeit die „paar hundert Euros“ schenkst. Gehe dabei am Besten noch auf den „neuerlichen sozialen Abstieg“ der Dame ein; auch wenn das Quatsch sein sollte! Du solltest das mindestens genauso „offensichtlich geheuchelt“ formulieren; das gehört zu dem Plan!
Der Effekt wird sein, dass die Dame sich furchtbar schämt (wenn auch nur innerlich, das reicht aber!), sich eventuell um ihren Ruf sorgt und Du Dich danach einfach irgendwie ziemlich gut fühlst! - Ich finde das ist (in dieser Situation) ein paar hundert Euros wert!
Zudem kann man eigentlich nur Geld verleihen, dass man selber nie wieder braucht und man sollte es sofort „als verlorenes Geld“ innerlich abschreiben! - So kann man dabei nur gewinnen; nämlich dann, wenn man das Geld doch wiederbekommt!
Außerdem machen dann solche (überheblichen) Späße wie oben erwähnt, doppelt so viel Laune!
Gruß Oberberger
PS: Man darf sich nicht ärgern, man muss sich rächen!
Ich würde da keinen Mahnbescheid und erst recht keinen Anwalt bemühen, da kommt sowieso nichts bei raus. Am Ende braucht die Dame doch nur behaupten, du hättest ihr das Geld geschenkt und schon bist du Nese, weil die Beweislast ja bei dir liegt. Das einzige, was du dann geschafft hast, ist dem schlechten Geld noch das Gute hinterherzuwerfen. Also entweder, sie rückt es freiwillig raus oder du hast eben Pech gehabt.
Die Dame hat neuerdings einen wohlhabenden Freund. Da wird so ein Schreiben ihr nur ein müdes Arschrunzeln entlocken.