Wohnen an einer Hauptverkehrsstrasse-wollen da raus.Mietsvertrag geht jedoch über 1Jahr bevor wir kündigen dürfen.Ist das rechtlich?
Wenn im Mietvertrag frühestmögliche Kündigungsfrist XX.2016 vereinbart wurde, dann gibt’s rechtlich keine Möglichkeit eher aus dem Vertrag zu kommen. Es sei denn, die Fortsetzung des Vertrages muss „unzumutbar“ sein! Die Straße war jedenfalls schon beim Einzug da und ist definitiv kein Grund.
Warum seid Ihr dort eingezogen? War da noch keine Hauptverkehrsstraße?
Welche Vertragsdauer ist im Mietvertrag festgeschrieben, wurde der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben?
Natürlich ist eine wechselseitiger Verzicht ordentlicher Kündigung für 1 Jahr „rechtlich“. Und wer erkennbar an einer Hauptverkehrsstraße mietet, sollte wissen, was er damit unterschreibt.
G imager
Wenn der Fragesteller einen Nachmieter findet, wäre das dann rein rechtlich okay? Nur interessehalber…
LG Marie
Es gilt die Regel:
Wer einen Nachmieter findet, darf ihn behalten.
Oder mal im Ernst:
Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Mieter. Wenn der Mieter sich auf die Suche nach einem Nachmieter begibt, dann ist der Vermieter absolut nicht verpflichtet, diesen auch anzunehmen. Warum auch, der Vertrag mit dem eigentlichen Mieter hat ja Bestand! Und diesen Mieter kennt er, mit diesem Mieter ist er vielleicht rundum zufrieden (Mietzahlungen, Pflege der Wohnung, ruhiges Verhalten,…), warum sollte er sich dem unnötigen Risiko eines unbekannten Nachmieters aussetzen?