Wohnen an einer Hauptverkehrsstrasse-wollen da raus.Mietsvertrag geht jedoch über 1Jahr bevor wir kündigen dürfen.Ist das rechtlich?
Ja kann rechtlich richtig sein. mehr kann man anhand der Datenflut nicht sagen.
Daß diese Hauptverkehrssctraßen auch immer so überfallartig über Nacht gebaut werden…
Vermutlich schon.
Mit den wenigen Informationen, die du hier gibst ist das aber halb geraten.
Gruß,
Steve
Kündigen dürft (müsst/solltet) ihr schon früher. Und raus natürlich auch. Wie lange ihr Miete zahlen müsst, das entnehmt ihr dem Mietvertrag und den dort aufgeführten Kündigungsfristen.
Hallo,
der Mieter darf jederzeit ausziehen. Der Mieter muss seine Pflichten als Mieter weiter erfuellen. Je nach Mietvertrag die Wohnung ordentlich behandeln (heizen, lueften, Briefkasten leeren, aussen fegen … ) und die Miete zahlen bis zum Ende der Mietzeit.
Gruss Helmut
Natürlich ist es „rechtlich“ (verpflichtend), einen MV einhalten zu müssen, der mit einer Vereinbarung unterzeichnet wurde, „1Jahr dort wohnen“ zu bleiben, sofern der Vermieter dabei nicht mit kürzer Frist kündigen dürfte
Und die Lage „direkt an einer Haupverkehrtstrasse“ (entspricht dieser Schreibfehler eurer Gefühlslage?) konnte man bei Besichtigung und Mievertragsschluss doch zur Kentnis nehmen.
Da „darf man raus“, schuldet aber je nach Wortlaut des Kündigungsverzichts 12-15 Monatsmieten und bis zur zulässig frühstmöglichen Beendigung des MV Erfüllung seiner Vetragspflichten: Angemessenes Heizen und Lüften, turnusgemäße Trepenhausreinigung und ggf. Winterdienst, …
G imager