Meine Frau hat keinen Arbeitsvertrag, es liegt n

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau hat keinen Arbeitsvertrag, es liegt nur eine Arbeitsbestätigung vor, (Datiert auf dem 27.10.2010 – Arbeitsbeginn 23.10.2010-) danach können wir und auch der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis nur mit den Kontoauszügen bestätigen)
Wie lange beträgt die Kündigung. denn wir ziehen spätestens am 31.10.2011 (15.10.2011).
Für jeden Hinweis sind wir sehr dankbar.

Viele Grüße aus Wiesloch

Jens und Lisa

Hallo,
ich bin eigentlich kein Arbeitsrechtsexperte, deshalb besser einen Anwalt fragen. Allerdings stellt sich die Situation nrecht einfach dar.

  1. Es liegt immer ein Arbeitsvertrag vor. Egal, was als Überschrift auf dem Blatt Papier steht, das die Arbeitsleistung benennt.

  2. Schriftlichkeit des Arbeitsvertrages

„Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenso wirksam, wie ein schriftlicher. Wenn kein schriftliche Arbeitsvertrag vorliegt, heißt dies auch nicht, dass es überhaupt keinen Arbeitsvertrag gibt. Der Arbeitsvertrag ist eben nur nicht schriftlich geschlossen worden, sondern mündlich.“

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

  1. Zur Kündigungsfrist gilt:

"Nach der gesetzlichen Regelung des §622 BGB gilt:

Arbeiter und Arbeitnehmer
Der Arbeiter oder Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Einzel- oder tarifvertragliche Regelungen gehen der gesetzlichen Regelung zur Kündigungsfrist vor…"
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfri…

Wenn es also keine indiduellen Regelungen (im Arbeitsvertrag) zur Kündigungsfrist gibt und ein Tarifvertrag nicht existiert, gilt die oben genannte gesetzliche Kündigungsfrist.

Freundliche Grüße
A. Schmidt

Guten Tag,

es greift die Gesetzliche Kündigungsfrist (1 Monat zum Monatsende) am besten ende August zum 30.09 Kündigen dann kann nichts schiefgehen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 622 BGB:

4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (Grundkündigungsfrist).
Diese Kündigungsfrist erhöht sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat, auf einen Monat, bei fünf Jahren auf zwei Monate, bei acht Jahren auf drei Monate, bei 10 Jahren auf vier Monate, bei 12 Jahren auf fünf Monate, bei 15 Jahren auf sechs Monate und bei 20 Jahren auf sieben Monate jeweils zum Monatsende. Berücksichtigt wird dabei die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers vom 25. Lebensjahr an. Während einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten ist eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wenn keine anderen Vereinbarungen (Tarif-, Arbeits,-Vertrag oder Betriebsvereinbarung) dann gesetzl. Kündigungsfrist von 14 Tagen,

Hallo Jens,
die Kündigungsfrist ist im BGB Kündigungsschutzgesetz § 622 geregelt. Hier ist es egal ob es einen Arbeitsvertrag gibt oder nicht. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

viel Glück Peter