Meine Frau liegt im Sterben. Können die Kinder aus anderen Ehe erben?

Wenn ja was ich dagegen unternehmen?

ja können Sie. Da hilft ein Berliner Testament, wobei die Erben die Möglichkeit haben einen Teil Einzugklagen.

Die Kinder aus ihrer anderen Ehe? Natürlich können die erben. Bei gesetzlicher Erbfolge erben die Nachkommen als Erben erster Ordnung die Hälfte bis drei Viertel des Nachlasses, der Ehegatte die Hälfte bis ein Viertel. Oder gibt es ein Testament?

Danke für die superschnellen Antworten
Wir haben keine Vorsorge getroffen. Auch kein Testament.
Da unser Eigenheim auf meinen Namen eingetragen ist gingen wir davon aus dass das reicht.
Liebe Grüße Günter

Falls Deine Frau noch testierfähig ist und sie das auch will und ein Notar nicht mehr zu erreichen ist, könnt Ihr, egal wo sie gerade ist ein sogenanntes Nottestament machen https://dejure.org/gesetze/BGB/2250.html
Hier die Erklärung dazu wie das funktioniert: https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/testament/nottestament.html
Es tut mir sehr leid für Deine Frau und für Dich und ich hoffe, dass sie in Freiden und schmezfrei gehen kann. Dir alles nur erdenklich Gute. ramses90

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Wie ist der Güterstand in der Ehe?

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Lieber Günter, wenn das Haus im Grundbuch nur auf Dich läuft, dann ist es auch nicht Teil der Erbmasse Deiner Frau. Vom Erbe Deiner Frau steht den Kindern aber in jedem Fall der Pflichtteil zu. Wie hoch der ist (in Prozent), kann ich allerdings nicht sagen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft für die kommende Zeit.

Euch Allen vielen Dank
für die Anteilnahme.
Nun es sind keine Ersparnisse da außer einer Kapitallebensversicherung auf meinen Namen und ein kleines Häuschen.
Nochmals vielen Dank
Günter

Wir haben nichts geregelt.
Gruß Günter

Also wenn nichts anderes vereinbart ist Zugewinngemeinschaft. Dann ist die Situation so:
Bestand zwischen den Eheleuten der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird die Erbquote des überlebenden Ehegatten pauschal um 1/4 erhöht, gleich, ob der verstorbene Ehegatte einen (höheren) Zugewinn erwirtschaftet hat (§ 1371 BGB). Dies bedeutet, dass der überlebende Ehegatte einer Ehe, für die zum Zeitpunkt des Erbfalles der gesetzliche Güterstand der
Zugewinngemeinschaft galt, neben gesetzlichen Erben der ersten Ordnung 1/2, neben gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung oder den erbberechtigten Großeltern 3/4, neben den übrigen gesetzlichen Erben den gesamten Nachlass erhält.

Danke für die schnelle Antwort.
Wie sieht das mit dem Berliner Testament aus. Da wir kein Barvermögen besitzen müsste ich das Haus verkaufen.
Liebe Grüße Günter