was sollen wir nun machen kann man das auch prüfen lassen ob es da nicht einen Fehler giebt.
wir sind für jeden Ratschlag dankbar.
MfG
Petra & Micha
Wahrscheinlich wegen dem Progressionsvorbehalt.
Damit kannst du einen Steuerberater beauftragen, kostet aber ein paar Euronen.
Servus,
nach welchen Lohnsteuerklassen ist in den früheren Jahren Lohnsteuer einbehalten worden, und in welche Lohnsteuerklasse war der Ehegatte eingereiht, der ein ganzes Jahr lang Krankengeld bezogen hat?
Schöne Grüße
MM
Guten Morgen also meine Frau hat die steuerklasse3 und ich mit meinem Krankengeld die 5.
Sollen wir da etwas ändern oder warum fragst Du.
MfG
mipeti
Ich frage, weil das die Erklärung für die Nachzahlung gibt, nach der Du gefragt hast.
Bei Krankengeldbezug bleibt das Krankengeld selber steuerfrei, aber die übrigen Einkünfte werden nach dem Tarif besteuert, der sich ergäbe, wenn es mit zum zu versteuernden Einkommen gehörte.
Weil bei Lohnsteuerklassen III/V immer der Ehegatte mit Klasse V für den mit Klasse III mit bezahlt und diese Lohnsteuerzahlungen in dem Jahr mit Krankengeld weggefallen sind, kam es zu der Nachzahlung.
Neinnein, lass man gut sein. Die Lohnsteuerklassen haben gar keinen Einfluss auf die Höhe der festgesetzten Steuer. Sie beeinflussen nur, wie viel davon schon mit dem Lohnsteuerabzug bezahlt wird und wie viel erst bei der Veranlagung. Unterm Strich ist das nicht mehr und nicht weniger.
Schöne Grüße
MM
Ja, das kann so sein.
Von Euren Einkünften wurde immer (zuviel) Steuer abgezogen, daher gabs was zurück.
Vom Krankengeld wurde nichts abgezogen, es wirkt aber so, dass die übrigen Einkünfte in eine höhere Progression „geschoben“ werden und mehr Steuern fällig sind, als der Arbeitgeber berücksichtigen konnte.
Viel Glück
Barmer