Meine freundin ist ausgezogen und hat das kind mit

meine freundin ist am wochenende ausgezogen ohne meines wissens einfach so mit kind (3mon alt) so und meine frage ich weiß bis heute noch nicht wo sie ist vorallem mache ich mir sorgen wegen dem kind.darf sie das überhaupt einfach so zu gehen mit dem kind wir haben schließlich das gemeinsame sorgerecht auch bei anrufe oder sms meldet sie sich nich was soll ich tun

Hallo!

Das gemeinsame Sorgerecht sagt noch nichts aus über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich denke allerdings, daß dies dann auch bei euch beiden liegt. Daher darf sie das Kind nicht einfach von dir fernhalten oder es eben z. B. ins Ausland bringen.

Du wirst nur wahrscheinlich eine Klage einreichen müssen und das möglichst bald, um dein Umgangsrecht regeln zu lassen.

Ich würde mich auch bei der Polizei melden, mit dem Hinweis auf Gefahr in Verzug, wenn du dir Sorgen machst, daß sie z. B. aufgrund einer Wochenbettdepression oder was auch immer eine Kurzschlußhandlung gezeigt hat und das Kind deshalb in Gefahr ist. Leider muß man dies etwas dramatisieren, damit sie aktiv werden.

Nette Grüsse
Simone

danke dir für die schnelle antwort

Hallo bendersuny,

eigentlich kann ich nicht weiterhelfen, vermute aber, sie durfte erst einmal ausziehen, wobei die Frage erst einmal ist: steht Ihr beide im Mietvertrag? Andererseits denke ich aber auch, du kannst wegen Kindesentzug zur Polizei gehen, wenn sie sich weiterhin nicht irgendwie bei Dir meldet oder Dir Informationen über das Kindeswohl zukommen lässt.

Auf alle Fälle viel Glück
AnkeAngela

hallo
sorry du solltest dir dringend einen Anwalt nehmen!
wer hat den das aufenthaltsbestimmungs recht?wenn sie das hat kann sie mit eurem kind leider einfach gehn.
du hast zwar auch das halbe sorgerecht aber da das kind noch so klein ist hast du kaum chancen das es bei dir leben kann.es seiden das eine kindesgefährdung oder eine Erkrankung der mutter nachweisbar ist.das dass wohl des kindes gefärdet.
sorry tut mir wirklich leid,nehm dir ganz dringend einen Anwalt der dir das umgangsrecht durch boxt.
viel glück maya

Halo Bendersuny,

eine schwierige Materie, weil hier immer der Einzelfall entscheidend ist. Deshalb verzeihen Sie, dass ich in Unkenntnis der konkreten Verhältnisse, nur Grundsätzliches sagen kann.

Ich lese aus Ihren Zeilen, dass sie nicht verheiratet sind; wenn dennoch ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, kann das nur auf der Basis einer Sorgerechtserklärung gegründet sein, die Sie in der Vergangenheit abgegeben haben. Davon gehe ich im Moment einfach aus.

Wenn ein Elternteil für den anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind verhindert, dann spricht man vom so genannten „Kindesentzug“. Das ist eine Straftat (§ 235 StGB). Allerdigns ist nach neuester Rechtsprechung vor allem von Belang, ob der Umgang tatsächlich unterbunden wird - wird ein Besuchsrecht eingeräumt, bleibt auch die gegen den Willen des einen Elternteils stattfindende Bestimmung des Aufenthaltsortes des Kindes meist straffrei und ist dann eine Sache für die Familiengerichte, weil es dann um die Ausübung des Sorgerechts geht.

Bevor Sie nun aber schreiend zur Polizei rennen und eine Anzeige machen (was die FRonten natürlich verhärten würde und eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrer Freundin wohl unmöglich machen würde), schlage ich Ihnen einen dreiphasigen Weg vor, der sichi n der Vergangenheit schon oft bewährt hat (weil er schon in der Phase eins oder zwei zum gewünschten Erfolg führte):

1.) Sprechen Sie mit jemanden, der Einfluss auf Ihre Freundin hat: Deren Mutter, eine gemeinsame Freundin oder ähnliches. Bitten Sie diese PErson darum, zu Ihrer Freundin Kontakt aufzunehmen und dort klar zu machen, dass Sie sich wünschen, Ihr Kind sehen zu dürfen.
Bitte lassen Sie keine Drohungen ausrichten und bitte versuchen Sie, klar zu machen, dass Sie ECHTES Interesse an dem Kind haben und sich, egal was die Zukunft für die Beziehung zu Ihrer Freundin bringen wird, um das Kind kümmern wollen.
Bitten Sie Ihre Freundin auf diesem Wege, mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Nochmals: Zeigen Sie ECHTES Interesse und vermeiden Sie alles, was als Drohung verstanden werden könnte.
Sie müssen versuchen, sich in die Gedankenwelt Ihrer Freundin einzufinden: Keine junge Mutter verlässt Hals über Kopf ihr gewohntes Umfeld, wenn sie dafür nicht - zumindest subjektiv, meist aber auch objektiv - gute Gründe hat.
Wenn es gelänge, so wiede rin Kontakt zu kommen, dann wäre es wichtig, dass Sie auch dann nicht drohen, sondern klar machen, dass Sie ihr Kind lieben und dass Sie weiterhin wüsnchen, mit Ihrem Kind zusammen sei zu dürfen.

2.) Sollte diese „sanfte“ Kontaktaufnahme nicht zum gewünschten Erfolg führen, weil Ihre Freundin sich doch nicht meldet und auch Vermittlungen über Dritte (Familienmitglieder, Freunde etc.) nicht fruchten, dann ist das Jungendamt Ihr nächster Ansprechpartner.
Gem. §§ 17 und 18 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Fragen der Konfliktbewältigung in der Beziehung, in Fragen der Lösungsmöglichkeiten bei einer tatsächlichen Trennung und in allen Fragen, die mit der Ausübung von Sorge- und Umgangsrecht zu tun haben.
Auch hier: VORSICHT! Von vielen wird das Jugendamt noch als Behörde angesehen, die vorrangig Kinder ihren Eltern wegnimmt. Das ist nicht mehr der Fall. Heute hat das Jugendamt umfangreiche Hilfsangebote, die darauf ausgerichtet sind, die Kinder gerade in den Familien zu belassen und lieber dort die Konflikte zu lösen.

3.) Sollte auch hier kein Erfolg möglich sein, wird Ihnen nur bleiben, sich an einen guten Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, um den Umgang mit Ihrem Kind notfalls auch gegen den Willen der Mutter durchzusetzen.
ABER: Es hat sich in ungezählten Fällen gezeigt, dass ein Umgang, der mit ständigem Streit der Eltern verbunden ist, dem Kind mehr schaden, als nutzen kann. Insofern sollte eine rechtliche Auseinandersetzung wirklich das letzte Mittel sein.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Befriedung der Situation beitragen. Generell rate ich dazu, die Sache möglichst mit ruhig Blut anzugehen: Gegenseitige Vorwürfe und Schuldzuweisungen bringen meist nichts.

Sollte es noch Fragen geben, stehe ich gerne noch einmal zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

picard66

da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, ist es dein gutes Recht zu erfahren wo deine Freundin mit dem Kind ist. Geh am besten zur Polizei und gib eine Vermißtenanzeige auf. ja geh am besten noch weiter und gehe zum Anwalt und stelle einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht… allerdings nur wenn du dich auch sonst um das Kind mehr kümmerst als deine Freundinn. Ansonsten versuch herauszufinden wo sie mit dem Kind ist und Versuch mit ihr zu reden. Denn es geht in erster Linie immer um das Kind… Es kann nichts für die Probleme seiner Eltern… Merkt euch bitte den Spruch…Versucht miteinander zu reden und halt auch mal Kompromisse zu schließen…