… gültige Aufenthaltserlaubnis bis zum 07.11.2011. Wir wollen am Dienstag nach Thailand fliegen für 3 Wochen und kommen am 30.12.2010 wieder zurück nach Deutschland. Jetzt haben wir Bedenken, das meine Freundin nicht mehr nach Deutschland kommen kann. Wir waren vor 3 Tagen auf unserer Ausländerbehörde um eine Verlängerung zu beantragen. Die Dame sagte uns, wir brauchen uns keine Gedanken über die Wiedereinreise machen. Gestern telefonierte ich mit einer Anwaltshotline und mir wurde gesagt, das es beim Rückflug von Bangkok nach Deutschland schon Probleme geben könnte. Wir wollen morgen wieder zur Behörde, um das Durchschnittliche Nettoeinkommen unserer Sachbearbeiterin zu übergeben. Sie sagte uns, das sie anhand dieses Dokumentes uns die Aufenthaltsgenehmigung verlängert, wahrscheinlich auch unbefristet. Jetzt haben wir die Information einer Bekannten, das diese Prozedur bis zu 2 Wochen dauern kann. Haben wir die Möglichkeit, von der Ausländerbehörde ein vorzeitiges Dokument zu bekommen, damit wir bei der Ein- und Ausreise keine Probleme bekommen ? Welche Möglichkeiten haben wir, damit wir unseren Urlaub antreten können, ohne Probleme mit den Behörden auf beiden Seiten zu bekommen ? Ich danke für Ihre Antwort.
Moin,
irgendwie verstehe ich die Frage nicht…
… gültige Aufenthaltserlaubnis bis zum 07.11.20 11.
Wenn das kein Schreibfehler ist habt ihr doch kein Problem.
Wenn das allerdings 07.11.20 10 heißen sollte dann würde ich
mich auf eine Weihnachtsfeier in Deutschland einstellen, den Flug stornieren und schleunigst einen neuen Aufenhaltstitel beantragen. Habt Ihr denn keinen Hinweis bekommen daß der alte Titel bald abläuft?
Was du von der Ausländerbehörde mündlich mitgeteilt bekommst interessiert die Passkontrolle am Flughafen nicht. Ohne neue Aufenthaltserlaubnis im Reisepass würde ich nicht fliegen.
Da gibt es sicherlich so etwas wie Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, vielleicht hast du ja Glück und bekommst kurzfristig einen neuen Titel.
Viel Erfolg
PS: Dies ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung bei einem fiktiven Fall und keine Rechtsberatung.
das würde ich nicht machen
… gültige Aufenthaltserlaubnis bis zum 07.11.2011.
Das sind noch 11 Monate Zeit! Reicht vollkommen um Urlaub zu machen und wieder zurückzukehren.
Wir wollen am Dienstag nach Thailand fliegen für 3 Wochen und
kommen am 30.12.2010
Na ja. Alles klar.
wieder zurück nach Deutschland. Jetzt
haben wir Bedenken, das meine Freundin nicht mehr nach
Deutschland kommen kann. Wir waren vor 3 Tagen auf unserer
Ausländerbehörde um eine Verlängerung zu beantragen. Die Dame
sagte uns, wir brauchen uns keine Gedanken über die
Wiedereinreise machen. Gestern telefonierte ich mit einer
Anwaltshotline und mir wurde gesagt, das es beim Rückflug von
Bangkok nach Deutschland schon Probleme geben könnte. Wir
wollen morgen wieder zur Behörde, um das Durchschnittliche
Nettoeinkommen unserer Sachbearbeiterin zu übergeben.
Das würde ich nicht machen! Ich würde ihr es nur nachweisen. Denn die Sachbearbeiterin verdient bestimmt selbst genug.
Sie sagte uns, das sie anhand dieses Dokumentes uns die
Aufenthaltsgenehmigung verlängert, wahrscheinlich auch
unbefristet. Jetzt haben wir die Information einer Bekannten,
das diese Prozedur bis zu 2 Wochen dauern kann.
Also wie gesagt, das könnt ihr auch immer noch im Januar nächsten Jahres machen.
Haben wir die Möglichkeit, von der Ausländerbehörde ein vorzeitiges
okument zu bekommen, damit wir bei der Ein- und Ausreise keine
Probleme bekommen ?
Probleme sind da zeitlich gesehen keine. ‚Vorläufig‘ im Bezug auf Einreiseerlaubnis gibt es eigentlich nicht. Da über eine Einreise definitiv entschieden werden muss. Aber fragen kann man ja.
Welche Möglichkeiten haben wir, damit wir
unseren Urlaub antreten können, ohne Probleme mit den Behörden
auf beiden Seiten zu bekommen ? Ich danke für Ihre Antwort.
Siehe oben. Urlaub antreten, einreisen und dann rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerung beantragen.
Auch könnt ihr in Thailand heiraten. Das ist billiger als in Deutschland. Da gab’s hier neulich erst eine Fragestellung zu, wegen der Formalitäten usw. Dann reist du einfach mit deiner Ehefrau wieder zurück.
okument zu bekommen, damit wir bei der Ein- und Ausreise keine