Hallo.
Also meine freundin ( 16) wohnt bei ihrer halbschwester. Sie fühlt sich dort aber nicht wohl und möchte zu mir und meiner familie ziehen. Meine Mutter würde das zusagen. Sie wohnt bei ihrer halbschwester weil ihre Mutter alkohol abhängig ist und ihr vater zu alt, er kommt mit dem stress nicht mehr klar er ist ( 73 jahre alt). Beide Elternteile teilen sich das Sorgerecht. SO: ihre mutter ist für den umzug zu mir, aber ihr vater eher dagegen. Reicht die zusage der Mutter? und ist es überhaupt erlaubt mit 16 zu mir zu ziehen ? ( bin auch 16). Am geld liegt es nicht meine eltern könnten sie locker mit finanzieren. Also bitte helft mir und sagt mir ob eine zusage reicht damit sie zu mir ziehen darf
LG Bossbo
Hallo bossbo,
leider kann ich keine qualifizierte Antwort geben, erst recht keine juristisch fundierte, also rein private weibliche Meinung und ich denke, wenn a) Deine Mutter einverstanden ist, b) die Mutter Deiner Freundin ebenfalls und bislang nur ihr überforderter Vater müsste es doch möglich sein, aber interessieren sollte Euch auch die Meinung der Halbschwester, wo Deine Freundin noch (zumal ungern) wohnt. Einzig das Jugendamt könnte Euch einen Strich durch die Rechnung machen denke ich, aber das vmtl. nur wenn Halbschwester und Vater gegen den Umzug sind.
Ich an Eurer Stelle würde es versuchen, denn ich finde die Ansicht der eigenen Mutter Deiner Freundin (trotz der erwähnten Alkoholabhängigkeit) am allerwichtigsten.
Viel Glück Euch beiden.
Anke
Hallo,
da kann ich leider nicht viel zu sagen.
Erkundigt euch doch mal beim Jugendamt.
Mit 16 darf man, glaube ich, schon so einiges selber
bestimmen.
Viele Grüße, Ch.
also ihre mama ist auch schon seit 1 jahr trocken. und meine freundin wollte mal zu ihrer mutter ziehen da hat das jugendamt das verboten. und die halbschwester miener freundin hat gesagt wenn meine freundin nohcmal versucht auszuziehen wird sie raus geschmissen also ist wohl für einen auszug . LG bossbo
Lieber Bossbo,
leider kann ich dazu nichts genaues sagen. Meist ist es jedoch so, daß beide Elternteile zustimmen müssen, wenn geteiltes Sorgerecht besteht.
Deine Freundin soll sich Hilfe bei einer Beratungsstelle holen oder evtl. Rechtsbeistand beantragen. Vielleicht bekommt sie sogar Prozeßkostenhilfe.
Viel Glück euch allen!
LG
Simone
Ich gehe davon aus, das auch beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und da keine Sondervereinbarungen stattgefunden haben. Soweit ich weiß müssen dann eigentlich beide Elternteile dem Umzug zustimmen. Die Hintertür könnte so aussehen: sie wohnt nicht offiziell bei dir, hält sich aber bei dir auf. Da sie Kontakt zu Mutter und Vater hat, wäre es bei Notfällen auch kein Problem, ihre Zustimmung zu bekommen. Da du schreibst, das Geld sei kein Problem und deine Eltern würde sie sogar mitfinanzieren, ist es ja eher eine inoffizielle Sache. Schwieriger würde es werden, wenn ihr es offiziell machen wollt und deine Eltern dann auch z.B. ihr Kindergeld bekämen würden. Dann ist es sicher schwer, gegen den Willen des Vaters und wegen ihres Alters. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
ja danke ehm… ich glaube langsam einfach das ihre halbschwester sie nur bei sich wohnen lässt halt wegen dem kindergeld denn ihre halbschwester geht nicht arbeiten und hat selber noch 3 kinder
… -.-´
das kindergeld ist sicher oft ein wichtiger punkt bei solchen geschichten :-/
dieses geld steht allerdings ihr zu und ist zielgerichtet einzusetzen. auch dafür gibt es klare richtlinien, die auch bei einer beratungsstelle zu erfragen sind.
holt euch hilfe und so viele infos wie möglich! anwaltlich bekommt ihr sicher die besten infos und auch eine förderung. einfach bei einem anwalt nachfragen, die können dazu auskunft geben!
ich danke dir schonmal im vorraus für die ´zeit die du für mihc opferst ! … so also sie hat aber auch angst das wenn sie gegen den willen ihres pappa auszieht das der pappa den kontakt abbricht ( glaub mir der würde das machen) und wenn sie ihn fragt ob sie zu mir darf erzählt er das ihrer halbschwester und die hat gesagt ( wenn meine freundin noch einmal sagt sie will weg fliegt sie raus) das hieße wahrscheinlich … betreutes wohnen oder?
ich kann dir nicht sagen, wie sicher das mit euch beiden ist und wie die umstände dann bei dir wären. wenn das doch alles in ordnung ist, kann die halbschwester sie doch rauswerfen. kann denn mit 16 überhaupt noch jemand darüber bestimmen? der vater beruhigt sich schon wieder, wenn er sieht, daß alles in ordnung ist. sie kann doch nicht für ihn leben, wenn er sich ansonsten eh nicht kümmern kann… aber dazu kann ich nicht viel sagen, dies sind persönliche entscheidungen. wer in seinem inneren das richtige tut, authentisch ist, dies auch harmonisch rüberbringt, aus der tiefe seiner mitte, wird auch so aktzeptiert!!! vertraut darauf!!!
soll ich dich weiter auf dem laufendem halten was so noch passiert? oder nervt das mit der zeit? … also meine freundin möchte ihrer halbschwester jetzt einen brief schreiben in dem sie schreibt was sie alles stört… ich weiß brief ist komisch aber meine freundin hat es so nicht mit selbstbewusstsein und wenn ihre halbschwester vor ihr steht fallen ihr keine gründe mehr ein… weil sie dann nervös is…
lg bossbo
Hallo lieber bossbo,
es stört mich überhaupt nicht und es wäre nett, wenn du mir mal erzählst, wie es so läuft.
Das mit dem Brief ist sicher ein leichter Weg. Ich rate euch trotzdem nochmal, gerade wenn ihr das Selbstvertrauen fehlt, euch beraten zu lassen. Mit Informationen, sachlichen Tipps eben, kann man die nächsten Schritte einfach leichter gehen. Sicherheit birgt Vertrauen und Vertrauen verhindert auch unnötige Streitereien, weil man einfach weiß, wo man steht und was möglich ist. Die Beratung hilft ihr sicherer in sich zu werden!!! Es wird ihr/euch gut tun…
Liebe Grüsse
Simone
aber wo sollen wir uns den beraten lassen? beim jugendamt?
Es gibt in jeder Stadt Beratungszentren für Kinder, Jugendliche und Eltern, z. B. Caritas. Ihr habt doch Internet. Gebt das doch einfach mal bei Google ein.
ok wir gucken jetzt erstmal wie ihre halbschwester auf den brief reagiert und dann schreib ich dir ok? bis dann … schönes WE
lg bossbo
BEIM GEMEINSAMEN SORGERECHT HABEN BEIDE ELTERNTEILE MITBESTIMMUNGSRECHT. ABER VIELELICHT KANN MAN BEIM GERICHT WAS ANDERES ERWIRKEN
Hallo Bossbo,
ich hoffe, dass die lange Zeit, die ich gebracuht habe, um zu antworten, nicht zu lange war. Aber wahrscheinlich hast du inzwischen auch von anderer Sreite die gleiche Auskunft bekommen.
Zunächst: Die Einwilligung der Mutter allein reicht nicht. Die Eltern des Mädchens müssen diese Frage entweder im Konsens lösen, oder aber ein Gericht darüber entscheiden lassen.
GEnerell rate ich von derlei Konstellationen eher ab: Wenn Ihr beiden Euch wieder trennen solltet, steht das Mädchen ganz alleine da. Da sie das wird vermeiden wollen, wird sie sich auf ein gefährliches Spielchen einlassen, nur um nicht das Dach über dem Kopf zu verlieren. Das soll keine Unterstellung gegen Dich sein, sondern meine tägliche Erfahrung.
Mit 16 ist es allerdings auch schwierig, alleien zu leben. Der beste Weg für Deine Freundin wäre, sich an das Jugendamt zu wenden, dort ihre Problematik zu schilden und dann möglichst eien Maßnahme nach dem Jugendhilfegesetz zu erhalten: Betreutes Wohnen oder ähnliches. dann steht sie auf eigenen Beinen - das wird auch Eurer Beziehung besser tun.
Wenn Du noch weitere Fragen hast oder Präzisierungen brauchst, melde Dich gerne noch einmal.
Herzliche Grüße,
Matthias.