WelchenAnspruch hat meine Freundin bzw. was soll sie machen.
Sie lebt seit 1,5 Jahren mit 3 gemeinsamen kindern von ihrem Mann getrennt im gemeinsamen Haus. Mann lebt bei seinen Eltern. Sie will die Scheidung hat aber Angst vor Druck ihres noch Ehemannes - auch Finanz. Angst. Sie hat z.zt 2 jobs und kümmert sich um die Kinder . Die Belastung hält sie auch wegen ihrer Krankheit (MS) kaum aus. Was kann sie tun?
ganz einfach Sie muss sich kümmern
Super! Aber wo und wie. was soll sie genau machen? Hilft dabei z.b. profamilia oder andere Institutionen?
Das sie sich kümmern muss weiss sie auch.
ganz einfach Sie muss sich kümmern
Anwalt suchen
Trennungsunterhalt beantragen
Kindesunterhalt beantragen
Krankenunterhlt beantragen
Druck umverteilen,sich nicht so sehr beeindrucken lassen und schnellstens aktiv werden. Ich weiß ja nicht, wie hoch ihr Einkommen ist, aber es hört sich fast so an, als hätte sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe, die den Anwalt und die Prozesskosten größtenteils übernimmt.
Vor allem: nicht abwarten, dass die Situation sich von alleine verbessert. Das wird nicht passieren.
das kann ich Ihnen so nicht sagen, da muss man wissen, wie hoch das Nettoeinkommen des Ehemannes ist.
Aber da das Alter der Kinder ist für Ehegattenunterhalt schon ausgeschlossen.
Selbst bei den Kindern ist ja alles offen, Mit 21 ist ein Unterhalt schon kaum zu erwarten und mit 18 befindet sich das Kind wahrscheinlich zumindest in einer Ausbildung, sodass dafür auch kaum noch Unterhalt zu zahlen wäre. Da ich also keine Informationen habe, kann ich gar nichts dazu sagen, „Nur“ auf Grund Ehefrau mit drei Kinder 21, 18 und 11 gibt es keinerlei Unterhalt.
Solange sie verheiratet ist muss er bezahlen, nach einer Scheidung allerdings nicht mehr.
Das Gesetz sieht vor, dass jeder selber der keine Kinder unter 3 Jahren hat für seinen Unterhalt sorgen
muss.
Hallo. Auf jeden fall was ändern. So schnell wie moglich!!! Ich habe auch MS ich weiß wie hart das ist. Irgendwo in eurer stadt hilfe von öffentlichen stellen suchen. Jobcenter kkontaktieren. Nur noch ein job und aufstockende hilfe beanspruchen. Alles liebe für euch
hallo,
das ist eine schwierige Situation, vor allem wenn man die finanzielle seite nicht genau kennt.
Das Haus ist im gesetzlichen Güterstand, also in der Zugewinngemeinschaft. Das heisst, jedem der Eheleute steht die Hälfte zu. Kindesunterhaltsanspruch hat sie für alle Kinder sofern sich alle in Schule bzw. Ausbildung befinden. Wenn Ihre Freundin ein ärztliches Attest vorlegen kann, dass sie aufgrund der Krankheit MS nur noch eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden pro Woche arbeiten kann, dann steht ihr Unterhalt vom Ehemann zu. Trennungsunterhalt steht ihr ausserdem für 2 Jahre nach der Trennung zu.
Ein Fachanwalt für Familienrecht kann hierzu die genauen Auskünfte erteilen.
Alles Gute
Schwierige Situation.
Sie soll versuchen, sich mit ihrem Mann zu arrangieren, er arbeitet und bringt die Kohle nachhause, sie kümmert sich um Haushalt und Kinder.
Und solange sie noch verheiratet ist, zahlt ihr Mann für sie auch noch Rentenanteile, damit sie auch im Alter ein wenig abgesichert ist.
Oder hast du soviel Geld oder Einkommen, ihr das alles dauerhaft und verbindlich langfristig sicherzustellen ?
Das Leben ist kein Ponyhof,…leider.
zum jugendamt gehen,die helfen,ansonsten gibt es kostenlose beratungsstellen für alleierziehende(mal googeln)
mfg
HALLO,
Anwalt einschalten…der beantragt Prozesskostenbeihilfe
je nach Einkommen des Exmannes muss er für die Kinder zahlen und je nach Alter der Kinder auch für die Frau
alles gute
lisa
hallo nochmal,
letzte Anwort gilt nicht…
du bekommst nur Unterhalt für den jüngsten, da die anderen schon volljährig sind, und die müssen ihren Unterhalt selbereinklagen,ist leider so
lisa
Hallo,
die beiden älteren Kinder sind volljährig. Die zählen sozusagen nicht mehr und können die Mutter auch unterstützen. Um diese Kinder muss sie sich nicht kümmern, wenn sie nicht schwer behindert sind.
Sie kann zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Sie sollte sich vorher bei ihrem Amtsgericht erkundigen, was sie benötigt um einen Beratungsschein zu bekommen. Dann zahlt sie für das Beratungsgespräch beim Anwalt nur 10 Euro.
Gruß
Hallo peter7263bach,
diese Situation ist wirklich sehr belastend. Ich weiß dieses aus eigenen Erfahrungen.
Ich würde Ihrer Freundin raten, sich unbedingt Unterstützung zu holen. Jede Stadt hat Frauenberatungsstellen, die sich diesen Themen annehmen. Hier kann ihr speziell für ihre Situation geraten werden, wie sie vorgehen kann.
Dann könnte Sie sich auch von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Hier könnte sie in einem Beratungsgespräch erfahren, was auf sie zukommt, wenn sie sich scheiden lassen möchte. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt etc. und ob sie aufgrund ihrer Erkrankung überhaupt oder wieviel arbeiten gehen muss. Die Erstberatung kostet zwischen 100 und 200 Euro. Wenn das Einkommen gering ist, kann sie beim zuständigen Gericht einen Beratungsschein beantragen. Die Formulare hierfür gibt es im Internet. Wenn das Einkommen gering ist, wird das Gericht die Gebühren für die Erstberatung übernehmen. Der Anwalt würde sich dann mit dem Nochehemann in Verbindung setzen und die einzelnen Themen wie Unterhalt und Haus etc. ansprechen.
Manchmal haben auch Frauenberatungsstellen Anwälte, die kostenlos beraten.
Wahrscheinlich wird sie wohl erst weiterhin in dem Haus wohnen bleiben können. Da sie die Kinder versorgt, kann und wird man von ihr wohl nicht verlangen, dass sie aus dem Haus auszieht. Auch, wenn ihr Mann das „wünscht“.
Ganz speziell raten kann ich hier nicht, da jede Scheidung im Detail angeschaut werden muss. Vieles muss beachtet werden. Die Beratungsstellen und/oder der Anwalt könnten dann anhand von vorzulegenden Unterlagen, Nachweise etc. sagen, wie vorgegangen werden muss.
Alles Gute!
sorry, für verspätete antwort, ich vermute Ihr habt bereits einen Anwalt/Mediator kontaktiert.
Sei hat Ansxpruch auf Unterhalt, Kindesunterhalt, und wird mit dieser Vorbelastung entweder einen selbstlosen Helden brauchen oder Ihre Interessen und die der Kinder selbst in die Hand nehmen. Ansonsten kann Sie sich nicht entsprechend um die Kinder kümmern und verliert damit möglicherweise das Sorgerecht.
Sorry nochmals, anfrage habe ich erst heute gesehen.
Gruß
EJWW