Meine Freundin und ich, jeder von uns hat

… eine eigene Wohnung und meine freundin mit zwei kindern, welche nicht von mir sind, bekommt Wohngeld. Würde sie es auch dann bekommen, wenn wir zusammen in eine neue Wohnung ziehen? und wie wird mein Einkommen mit hinzugerechnet wenn sie es nicht mehr bekommen würde?

Sofern ihr als Lebensgemeinschaft zusammenlebt seid ihr ein Vierpersonenhaushalt und sofern die Miethöhe Wohngeld zulässt und alle Einkommen zusammnen abzüglich Werbungskosten und SV-Beiträge/Steuern noch Wohngeld zulassen könntet ihr natürlich Wohngeld beantragen und erhalten.Als erster Anhaltspunkt könnte Euch ein Wohngeldrechner dienen.(Googeln)
Habt ihr trotz Wohngeld zu wenig Einkommen für 4 Personen,erkundigt euch doch mal über Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe.Dazu steht auch was auf der Website der Arbeitsagentur/Familienkasse bzw. Sozialamt.

hallo casagrandec8,
bei der Wohngeldberechnung weiß ich nicht wie das gerechnet wird, ich weiß nur wenn ihr in eine größere Wohnung ziehen wollt, wird alles angerechnet wie z.B. Kindergeld, Einkommen von Dir und Ihr, und das Unterhaltsgeld was sie bekommt.
Bei dem Einzug in eine größere Wohnung müßt ihr dann beide auf dem Mietsvertrag stehen, aber erkundigt euch über die Miete die ihr haben dürft, kann ja doch mal sein das einer von beiden Arbeitslos wird und dann nur ALGI oder sogar beide als Wohngemeinschaft ALG II beantragen müßt.
Bei Hartz IV könnte ich euch vorrechnen wie viel ihr dann ewtl. noch bekommt, denn dann bekommt ihr kein wohngeld vom Wohnungsamt.
Ich hoffe ich konnte euch damit erstmal behilflich sein.
MfG qualle2008

Zum Verständnis: wegen Berechnung von evtl. Wohngeld wird jegliches Einkommen der Personen in einer Wohnung berücksichtigt, also im Fall einer gemeinsamen Wohnung auch Ihres.

Hallo casagrandec8,
danke für Deine Anfrage. Das ist gar nicht so einfach zu beantworten.
Es kommt darauf an, wieviel Du verdienst und wieviel Deine Freundin verdient mit Kindergeld etc. Danach berechet sich dann das Wohngeld. Es kommt natürlich auf die Miete der Wohnung und die Größe der Wohnung an. Wenn Sie zu groß ist dann wird das Wohngeld nur für die qm-meterzahl berechnet, die Euch dann mit 4 Personen zusteht. Ich hoffe, Du hast von anderer Seite noch mehr Wesentliches erfahren. Ich wünsche Dir / Euch auf jeden Fall viel Glück und Erfolg.
LG
Puddelchen

Hallo, sorry, dass ich erst jetzt antworten kann. Wahrscheinlich hat sich Euer Problem eh schon erledigt. Aber soweit ich informiert bin, zählt das Gehalt zusammen und wird auch gemeinsam veranschlagt.

ja es hat sich erledigt. es ist alles so ungerecht in Deutschland.Ich verdiene nicht schlecht und werde dazu verdonnert für andere, die nicht in der Lage sind, aufzukommen. :frowning:
Normal müsste ich ja bei der Steuer berücksichtigt werden, nicht mal dort.

danke für die Antworten
mfg Volker