Meine Freundin will zu mir ziehen hat sich grade getrennt lebt in scheidung und brauch hartz4

Also ich selber bin Hartz4 Empfänger

Meine Patnerin bezieht bisher keine Leistungen der Arge. Und hat sich vor kurzer Zeit erst von ihrem Mann getrennt der ihr nun Unterhalt zahlen muss.

So meine Fragen.

1tens - Wie bzw bei welchem Amt können wir uns berechnen lassen wieviel Unterhalt ihr Ex Mann für sie Zahlen muss!?!

2tens - Wie können wir sie beim ALG2 Amt in meiner Bedarfsgemeinschaft anmelden. So das sie leistungen der Arge erhält Miete Lebensunterhalt etc.

Ich danke euch im voraus

MFG

Kowalski Kube

wieso solllte der Ex bezahlen? Hat sie ein Kind was unter drei Jahren ist? Ansonsten muss Heute jeder selber für seinen Lebensunterhalt arbeiten gehen.
Er muss nur den Kindern Unterhalt zahlen, Bei Kindern über drei Jahren muss die Freundin wohl selber arbeiten gehen.

Unterhalt muss Deine Freundin bei einem Anwalt einklagen, diese Klagebestätigung braucht sie als Nachweis.
Im ersten Jahr keine Bedarfsgemeinschaft anmelden sondern nur Wohngemeinschaft da sonst alles Geld gemeinsam angerechnet wird. Nach einem Jahr wird es dann eine Bedarfsgemeinschaft und alle gemeinsamen Einnahmen, auch der Unterhalt wird dann auf beide angerechnet. Somit seit Ihr dann gemeinsam veranlagt und erhaltet weniger Stütze vom Staat.
Hoffe ich konnte helfen, habe es selbst hinter mir.

es gibt tabellen,einfach googeln.einfach beim arbeitsamt einen termin machen und nachfragen.
mfg

Beim Unterhalt ist das so. Sämtliche Einkünfte beider werden zusammen gerechnet. Dann durch 2 geteilt. Bei deiner Freundin, wenn das weniger als die Hälfte ist, ist das die Hälfte minus Hartz 4. Den Rest davon ist Unterhalt vom Ex. In Bezug eurer Bedarfsgemeinschaft bekommen ihr beide 345€ etwa. Plus Miete und Heizkosten für nur einen, weil ihr ja eine Wohnung zusammen habt. Vielleicht kannst du damit etwas anfangen.

viel Erfolg noch

Andreas

Hallo - also ohne nähere Angaben natürlich nicht hier machbar. Aber: lasst es Euch bitte ausrechnen, ob es nicht günstiger ist, wenn SIE nicHT in deiner Bedarfsgemeinschaft ist!
Es gibt feste Sätze und die müsst ihr berechnen. Vielleicht andenken eine WG zu machen!!! Good luck

Hallo,
Sorry, mit den Regelungen von Hartz 4 kenne ich mich nicht aus.

Viele Grüße

Sie müssen sich an das Arbeitsamt wenden. Sie haben vor mit Ihrer Partnerin eine Lebensgemeinschaft einzugehen. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie für Paare auch.
Die Arge zahlt vermutlich die Miete bereits für Sie und wird dann für Ihre neue Partnerin zusätzlich den Hartz IV satz zahlen. Sofern der Ex Ihrer Partnerin keinen Unterhalt zahlt. Erhält Ihre Partnerin allerdings Unterhalt wird der beim ALG II angerechnet.
Alles Gute

Hallo,
wichtig vorab, der Unterhalt wird voll auf Hartz angerechnet.
Den zu zahlenden Unterhalt kann z.b. ein Anwalt berechnen, oder das Amt.
Vorteil beim Amt, keine Kosten und sollte der Ex mal nicht zahlen, gibt es keine Rennerei, denn da würde sich das Amt drum kümmern.

Hi,
versuchen Sie einen Beratungsschein zu erhalten, beim AG,
um die Ergebnisse des JC prüfen zu lassen, am besten beim Fachanwalt.
Wenn Sie eine BG bilden, hängt es vom Einkommen der Dame ab, wieviel das JC zahlt, auch hier ist dringend eine externe Prüfung angeraten, s. o…

Unterhalt errechnet sich aus dem Gemeinsamen Einkommen. Den jeweiligen Einkünfte werden Freibeträge abgezogen und der verbleibende Rest geteilt. Sollten jedoch keine Kinder da sein, wird das Gericht abwägen, ob nicht jeder sich alleine versorgen kann. Auch der Unterhalt ist nur übergangsweise bis der andere sich selbst versorgen kann. Also einmal Chefarztgattin immer Chefarztgattin ist glücklicherweise nicht mehr. ein Anwalt kann das (für gutes Geld/ggfs. Prozesskostenhilfe beantragen) genauer berechnen.

zu Punkt Zwei würde ich auf das zuständige Amt gehen und mich beraten lassen. Selbst habe ich hier keine Erfahrung

Hallo,

sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.

Es fehlt jede Information, ob es sich um Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt handelt.

Kindesunterhalt rechnet das Jugendamt aus.

Ehegattenunterhalt wird es, wenn es kein gemeinsames Kind gibt und die Ehe nicht von sehr langer Dauer war (u. evtl. andere schwerwiegende Gründe, wie z. B. während der Ehe erworbene Arbeitsunfähigkeit vorliegen) kaum geben.

Die anderen Fragen, beantwortet jemand, der Hartz-IV-Spezialist ist.

Gruß