Meine Freundin wurde beim Jobcenter gemeldet

Hallo

Heute morgen stand eine Außendienstmitarbeiterin vom Jobceter bei meiner Freundin vor der Tür. Sie meinte, es wäre ein anonymer und sehr eindeutiger Hinweis eingegagen, dass ich bei ihr wohnen würde. Dies ist aber nicht der Fall.

Ich bin Österreicher, hatte vor mit meiner Freundin zusammen zuziehen, da wir ein Kind miteinander haben. Sie wollte auch nach einem Jahr nicht, also habe ich die Wohnung gekündigt. Jetzt sieht es so aus, dass ich alle paar Tage bei einem anderen Freund und Wochenends bei ihr übernachte, da ich vorhabe wieder nach Österreich zu gehen. Jedoch wird sich das Arbeitsbedingt noch bis November hinziehen. Bis dato gehe hier in Bayern meinem 40h-job täglich nach.

Das ich mir vielleicht doch einen festen Wohnsitz bis dahin zulegen sollte ist mir jetzt auch klar, es erschien mir nur stumpfsinnig knapp 400€ für eine Wohnung zu zahlen und von meinem Lohn nach Abzug der mtl. Fixkosten (Unterhalt etc.) nichts mehr zu haben.

Welche Schritte kann ich jetzt tun, um meine Freundin da raus zu bekommen?

mfg tom

Guten Tag.

Was wurde denn durch den Außendienst in der Wohnung festgestellt?
Vielleicht sind diese ja zur Erkenntnis gekomen, dass diese Anzeige falsch war. Hatte Ihre Freundin nachgefragt?

Hallo Tom,

du willst das wahrschenlich jetzt nicht hören, aber als Vater solltest eigentlich DU (!) für die Familie sorgen und nicht der Staat!
Wenn Du einen 40 Stunden Job hast, gehe ich davon aus, dass du zunmindest regelmäßig Unterhalt bezahlst.

Und wenn sie nicht will, dass Du bei Ihr wohnst, dann soll sie (!) das schriftlich dem Jobcenter erklären und es dir bis auf die üblichen Kindbesuche (2x monatlich) auch nicht gestatten.

Wie alt ist denn das Kind ? Kann Deine Freundin nicht halbtags arbeiten gehen ?

Ihr müsst euch einfach mal entscheiden! Entweder ihr seid eine Familie oder ihr seid keine!
Wenn ihr eine seid und Du dir das Geld vom Staat zusätzlich bezahlen läßt, ist es schlichtweg Betrug !

Wenn ihr keine seid solltest Du wenigstesn eine kleine 1 Zimmerwohnung Dein eigen nennen können,in der Du gemeldet bist, bis Du nach Ö. gehst, damit dich dein Kind auch mal besuchen kommen kann!
Dann bist du aus der Nummer raus!

Wenn du öfter bei der Mutter deines Kindes übernachtest, ist es doch nur recht und billig dass Du dich an der Miete beteiligst; wieso sollte der Steuerzahler das bezahlen ???

Gruß Gwenyhyfar

Hallo Tom
Habt ihr gute Freunde. Wir wohnen auch getrennt. Kannst du nicht eine Adresse von eim Freund z.B als deine Adresse angeben ???-für Post usw. Du musst doch irgendwo gemeldet sein. Auch wenn du keine eigene Wohnung hast. DIE sind da sehr pinglich.
In der Wohnung deiner Freundin, denn die darfst du ja haben,auch dort schlafen, darf NICHTS von dir, nicht mal eine Zahnbürste, Rasierapparat, Klamotten usw. zu finden sein. Und du brauchst dringenst einen Freund, bei dem du die Sachen parkst und der auch deine Post entgegennimmt. Nur so kannst du beweisen, dass ihr nicht zusammen wohnt. Und DAS musst du im Amt mit Termin tun. Gebe deine offizielle Adresse an, sie werden euch weiter beobachten, können aber nichts mehr tun.

mfg Lilith

Kannst du nicht eine Adresse von eim Freund z.B als deine Adresse angeben ???-für Post usw. Du musst doch irgendwo gemeldet sein. Auch wenn du keine eigene Wohnung hast. DIE sind da sehr pinglich.

Nein, leider. Das hatte ich versucht aber die wohnen noch im Elternhaus bis auf einen, und dessen Freundin hat zwar kein Problem, wenn ich da schlafe, will aber nicht, dass ich mich anmelde, da beide gerne Substanzen von fragwürdiger legitimation inhalieren.

In der Wohnung deiner Freundin, denn die darfst du ja
haben,auch dort schlafen, darf NICHTS von dir, nicht mal eine Zahnbürste, Rasierapparat, Klamotten usw. zu finden sein.
Und du brauchst dringenst einen Freund, bei dem du die Sachen parkst und der auch deine Post entgegennimmt.

Is alles in meinem Koffer immer im Auto. Bis auf die Dreckwäsch… ich zahl ihr’s Internet (sie is Inkasso) sie wäscht für mich. Das hat die Außendienstlerin auch gesehen.
Meine Post geht an meine alte Adresse, da bekomm ich einen Anruf, sollte was da landen. War aber jetzt in den 3 Monaten nicht der Fall.

Nur so kannst du beweisen, dass ihr nicht zusammen wohnt. Und DAS musst du im Amt mit Termin tun. Gebe deine offizielle Adresse an, sie werden euch weiter beobachten, können aber nichts mehr tun.

Also gleich mal einen Termin erfragen.
Merci für die schnelle Auskunft.

mfg Tom

Hallo Tom

Da kann deiner Freundin auch nichts passieren. Zeige im Amt deinen Ausweis. Da steht die Postadresse drauf. Und laß alles im Koffer im Auto, welches sicher auch auf deine Adresse zugelassen ist.
Und dann warte ab. Gibt es für SIE Sanktionen widersprechen. Immer zuerst widersprechen. Dann suchen die von Neuem, was bei euch zu finden wäre. Und ganz wichtig—jeden Beleg (auch Einkäufe) aufheben. Sonst kommt der Trick, dass du sie finanziell unterstützt. Macht ihr natürlich nicht—zahlt beide zum gemeinsamen Essen(das dürft ihr ja) jeder die Hälfte.
Hoffe, dir etwas geholfen zu haben. Wenn nicht frage wieder.
mfg lilith

Hallo,

wenn du zumindest jedes Wochenende bei deiner Freundin übernachtest und ihr auch ein gemeinsames Kind zusammen habt, kann das schon als Zusammenleben gewertet werden - natürlich mit entsprechenden leistungsrechtlichen Konsequenzen.

Gruß

du willst das wahrschenlich jetzt nicht hören, aber als Vater
solltest eigentlich DU (!) für die Familie sorgen und nicht
der Staat!

Hatte nie vor ne Familie zu gründen.

Wenn Du einen 40 Stunden Job hast, gehe ich davon aus, dass du
zunmindest regelmäßig Unterhalt bezahlst.

logisch

Und wenn sie nicht will, dass Du bei Ihr wohnst, dann soll sie
(!) das schriftlich dem Jobcenter erklären und es dir bis auf
die üblichen Kindbesuche (2x monatlich) auch nicht gestatten.

Sie genießt sehr wohl meine Anwesenheit, jedoch auch meine Abwesenheit. Beruht auf Gegenseitigkeit. Würde es ohne die Kleine aber auch nicht geben.

Wie alt ist denn das Kind ?

Im August 2 Jahre

Kann Deine Freundin nicht halbtags arbeiten gehen ?

Nö - Mutterschutz

Ihr müsst euch einfach mal entscheiden! Entweder ihr seid eine
Familie oder ihr seid keine!

Ich glaub nicht, dass man den Zustand den wir da haben ne Familie nennen kann.

Wenn ihr eine seid und Du dir das Geld vom Staat zusätzlich
bezahlen läßt, ist es schlichtweg Betrug !

Ich seh von dem Geld keinen Cent… Ich bin nur am Zahlen… sonst hätte ich mir eine Wohnung geleistet ^^

Wenn ihr keine seid solltest Du wenigstesn eine kleine 1
Zimmerwohnung Dein eigen nennen können,in der Du gemeldet
bist, bis Du nach Ö. gehst, damit dich dein Kind auch mal
besuchen kommen kann!

Ja… hinterher weiß man immer mehr.

Dann bist du aus der Nummer raus!

Wenn du öfter bei der Mutter deines Kindes übernachtest, ist
es doch nur recht und billig dass Du dich an der Miete
beteiligst; wieso sollte der Steuerzahler das bezahlen ???

Nicht oft genug. Geht laut der Außendienstlerin als Gast durch. Und wenn ich bei jedem meiner Leute für’s Übernachten Miete zahlen müsste, könnt ich mir auch ein Haus kaufen.

Gruß Gwenyhyfar

Merci… gruß zurück

Was wurde denn durch den Außendienst in der Wohnung
festgestellt?

Das ein paar Wäschestücke von mir im Wäschekorb waren, meine Zahnbürste und meine Freizeitschuhe noch da waren. Normalerweise pack ich morgens mein Zeug und bin weg. Aber da der Teufel nicht schläft habe ich gestern Morgen verschlafen und bin direkt aus dem Bett in die Klamotten und ins Auto.

Vielleicht sind diese ja zur Erkenntnis gekomen, dass diese
Anzeige falsch war. Hatte Ihre Freundin nachgefragt?

Ja… war der Dame alles suspekt. Vorallem, als meine Freundin ihr keinen Wohnsitz nennen konnte. Sie weiß ja auch nicht, was ich mach und wo ich bin, wenn ich nicht bei ihr bin.

Gruß Tom

Merci für die Auskunft. Gruß zurück

Merci… komme darauf bei bedarf zurück.

mfg tom

Hatte nie vor ne Familie zu gründen.

Laß dein kind nie spüren dass es nur ein „unfall“ war.

Naja…wenn die Außendienstlerin dich als Gast anzieht ist doch alles gut.

Zahlen tust du für dein Kind, nicht für seine Mutter.
Vater Staat kann schließlich nicht dafür aufkommen wenn Männer denken es geht auch ohne Kondom…
Da ist nunmal jeder für sich selbst verantwortlich.

Viel Erfolg. Gruß lilith

Merci… komme darauf bei bedarf zurück.

mfg tom

Laß dein kind nie spüren dass es nur ein „unfall“ war.

Niemals. Ich liebe die Kleine! Eigentlich bin ich „Weltenbummler“… Sie is der Grund warum ich seit 2 Jahren hier bin ^^

Naja…wenn die Außendienstlerin dich als Gast anzieht ist doch alles gut.

Wenns so einfach wär :smiley:

Zahlen tust du für dein Kind, nicht für seine Mutter.
Vater Staat kann schließlich nicht dafür aufkommen wenn Männer
denken es geht auch ohne Kondom…
Da ist nunmal jeder für sich selbst verantwortlich.

Da hab ich auch nichts dagegen. Wir haben uns auf die Spirale verlassen, ich kannte das Risiko… was heißt Risiko… Ich hab ihr von Anfang an mein Wort gegeben, dass ich bleibe, wenn sie Schwanger werden würde. Ohne mein Wort wäre die Beziehung garnicht zu Stande gekommen.

Hallo,

das Jobcenter ist im Recht. Sobald Sie häufiger als mit Besuchscharakter bei ihr übernachten (Besuchscharakter endet üblicherweise nach 3 Übernachtungen innerhalb von einem Monat), ist davon auszugehen, dass Sie einen Teil Ihres Lebensmittelpunktes in die Wohnung Ihrer Freundin verlegt haben. Da Sie ein gemeinsames Kind haben, begünstigt das die Annahme des Jobcenters und macht für Sie die Argumentation noch schwerer. Im rechtlichen Sinne sind Sie mit Ihrer Freundin eine Bedarfsgemeinschaft und müssen sich bei der Anrechnung der Gehälter für Ihre Freundin mit berücksichtigen lassen. Sollte Ihr Gehalt zu hoch liegen, kann es dazu führen, dass Ihre Freundin gar kein Hartz IV mehr bekommt, dann müssen Sie für beide aufkommen und zwar zzgl. der Krankenversicherung für beide.

Gruß Hagen