… aufgehoben. Vor der Eheaufhebung sollte ich Unterhalt an die Exehefrau jahrelang zahlen. Kann ich jetzt wegen der Eheaufhebung den bezahlten Unterhalt ganz zuruckfordern als Regressionsanspruch? Im Voraus danke fur eure Beitrage!
die Ehe wurde anuliert?
Kindesunterhalt kann nach neuem Gesetz, wenn er zu viel gezahlt wurde zurück verlangt werden.
Wie das in Ihrem Falle aus sieht, kann man so nicht sagen.
Hatten Sie einen Ehevertrag, oder warum haben Sie überhaupt bezahlt, denn man braucht eh nur bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes Ehegatten Unterhalt zahlen, danach nicht mehr, nur wenn der ehemalige Ehegatte, oder das Kind eine Arbeitsaufnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht zulässt. Jetzt kommt es drauf an, warum Sie überhaupt bezahlt haben, gab es ein Urteil, oder einen Titel?
Wenn nichts existierte kann die Frau ja alles angeben, warum Sie Geld bezahlt haben.
Wenn Sie noch verheiratet waren sind Sie selbst verständlich auch noch zum Ehegatten Unterhalt verpflichtet, erst nach der Scheidung nicht mehr.
Gruss
nicht mein feld, sorry
… aufgehoben. Vor der Eheaufhebung sollte ich Unterhalt an
die Exehefrau jahrelang zahlen. Kann ich jetzt wegen der
Eheaufhebung den bezahlten Unterhalt ganz zuruckfordern als
Regressionsanspruch? Im Voraus danke fur eure Beitrage!
Hallo
tut mir leid das ich dir nicht weiterhelfen kann
Tschüß
… aufgehoben. Vor der Eheaufhebung sollte ich Unterhalt an
die Exehefrau jahrelang zahlen. Kann ich jetzt wegen der
Eheaufhebung den bezahlten Unterhalt ganz zuruckfordern als
Regressionsanspruch? Im Voraus danke fur eure Beitrage!
Unterhalt war wahrend Trennungszeit und vor EhEaufhebungsurteil fur die Exehefrau gezahlt. Mit Kind gibt es kein Problem. Nur Exehefrauunterhalt wuerde ich zuruckfordern. Da ich keine Information zu diesem Fall finde, moechte ich zuerst Erfolgsaussichen klaeren. Meine Anwaeltin ist entweder mir der Frage massiv ueberfordert oder will moeglichst mehr Arbeit fur sich beschaffen. Und ich will mich ohne Abschatzung auf Erfolgsaussichten es nicht mal anfangen. Kennt jemand aehnliche Faelle bzw. Urteile? Dankend im voraus!
… aufgehoben. Vor der Eheaufhebung sollte ich Unterhalt an
die Exehefrau jahrelang zahlen. Kann ich jetzt wegen der
Eheaufhebung den bezahlten Unterhalt ganz zuruckfordern als
Regressionsanspruch? Im Voraus danke fur eure Beitrage!
…kann ich nicht helfen…
die Anwälte werden ja auch nach dem Streitwert und leider nicht nach dem Gewinn bezahlt.
Denen ist es also egal, ob sie gewinnen, oder verlieren.
Leider!!!
Während der Ehezeit muss allerdings Unterhalt bezahlt werden, erst nach der Scheidung nicht mehr.
Hat ihre Frau gearbeitet, sodass man dieses gegeneinander aufrechnen kann?
Ansonsten müssen Sie selbst verständlich für eine Ehefrau aufkommen.
Jeder Fall der vor Gericht landet kann man nie vorher sagen, wer da gewinnt, dass liegt an der Laune des Richters und der Energie der Anwälte, die meisstens nicht sehr gross ist. sie verdienen ja eh ihr Geld.
… aufgehoben. Vor der Eheaufhebung sollte ich Unterhalt an
die Exehefrau jahrelang zahlen. Kann ich jetzt wegen der
Eheaufhebung den bezahlten Unterhalt ganz zuruckfordern als
Regressionsanspruch? Im Voraus danke fur eure Beitrage!
soviel ich weiss bezahlt ist bezahlt
Hallo Gute Reise,
leider weiss ich darüber nicht Bescheid.
Kindesunterhalt kann schon rückwirkend eingefordert werden. Aber wie es mit Ehegattenunterhalt aussieht weiss ich nicht.
Alles Gute
… aufgehoben. Vor der Eheaufhebung sollte ich Unterhalt an
die Exehefrau jahrelang zahlen. Kann ich jetzt wegen der
Eheaufhebung den bezahlten Unterhalt ganz zuruckfordern als
Regressionsanspruch? Im Voraus danke fur eure Beitrage!
was meinst du mit Eheaufhebung?Scheidung?
… aufgehoben. Vor der Eheaufhebung sollte ich Unterhalt an
di e Exehefrau jahrelang zahlen. Kann ich jetzt wegen der
Eheaufhebung den bezahlten Unterhalt ganz zuruckfordern als
Regressionsanspruch? Im Voraus danke fur eure Beitrage!
Hallo,
was sagt denn der Anwalt dazu?
Gruß
Nichts Aussagekräftiges. Aus diesem Grund stellte ich die Frage in diesem Forum 