Ein Gentest stellt auch nichts anderes als ein Beurteilungsmittel des jeweiligen Klienten dar.
Eine Diskriminierung liegt allerdings wie auch bei Einbindung aller anderen Daten wie z.B. Vorerkrankungen, Erbkrankheiten der Eltern, sonstige Risikofaktoren vor.
Klienten mit Risikofaktoren, die folgend höhere Beiträge bezahlen müssen, werden zwar sozial ungerecht behandelt, da sie meist keine Mitschuld an ihren Risikofaktoren besitzen, allerdings ist es gerechtfertigt, Demjenigen eine höhere Last aufzubrummen, der wahrscheinlich auch mehr in Anspruch nehmen wird. Genau wie bei den Schadenshäufigkeitsklassen von Kfz
-Versicherungen.
Hier stellt sich wieder die Frage: Sozialismus oder Gerechtigkeit, Wahrscheinlichkeitsrechnung oder Verzicht auf Vorurteile?
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Wieso, weil du dein Kind nur innerhalb der ersten 5
Schwangerschaftsmonate ohne effektive juristische Nachteile
umbringen kannst.
Gruß
Carlos
Geht Dein Einwurf, der sehr persönlich ist, nicht an der eigentlichen Frage vorbei?
Zum Thema: es hat sich gezeigt, daß es nicht möglich ist die Entwicklung der „Technik“ aufzuhalten, schon gar nicht durch Verweigerung. Ich sehe nur die Möglichkeit durch Gestaltung Einfluß zu nehmen und dabei sich auf die unbestrittene Vorteile der Methode zu konzentrieren. Nur durch eine führende Rolle in der Entwicklung hat man die Möglichkeit Einfluß zu nehmen.
bodo