Meine Kasse verweigert die Erstattung der

… Keramikkrone am Zahn 47 , da laut GOZ diese nur eine ästhetische Funktion übernehmen. Eine Goldkrone würde fast das Doppelt kosten. Die Kasse verweigert die komplette Erstattung und ist nicht einmal bereit, zumindest den gesetzlichen Teil zu übernehmen. Darf man dies? Danke und Gruss Irene

Tag,

gesetzl. Kasse oder private?

Gruß

Hi,

also Keramikkronen werden von meiner gesetzlichen auch nicht übernommen.
Meine Kasse übernimmt nur den Pflichtteil,also die Kosten die bei einer einfachen Behandlung angefallen wären, und den Rest musste ich selbst zu zahlen. Wieso Deine Kasse das komplett ablehnt verstehe ich nicht.

MFG

Aus der GOZ kann die Begründung schon mal gar nicht kommen, denn da steht nichts davon drin. Ob Gold- oder Keramikkrone, es ist immer die GOZ 220 oder 221.

Vielleicht verwechselst man/Du das aber mit einer Keramikverblendung der Goldkrone. Die ist tatsächlich hinten rein kosmetischer Natur (die sieht man nämlich eigentlich nicht mehr).

Also irgendwas läuft hier ganz verkehrt. Und wie schon gefragt: GKV oder PKV?

Grüße, Bernhard

Meine Kasse verweigert die Erstattung der …
Guten Tag Bernhard,
bin privatversichert. Es ist mir nicht bekannt, dass es sich um eine verblendete Krone handelt. In der Rechnung steht VMK-Keramikkrone. Ich gehe davon aus, dass VMK = Voll Metall Keramikkorne heisst.
Grüße
Irene

Richtig, deshalb ist sie ja verblendet, innen Metall außen dann Keramik. Aber wie gesagt im Normalfall müssten die Kosten in so weit übernommen werden wie für eine normale Metallkrone. Am besten mal mit der Rechnung zum Zahnarzt gehen, wenn er oder seine Verwaltungsdame so nett sind werden die einen Brief an die Kasse erstellen.

Gruß

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also VMK-Kermamikkronen, heißen ausgeschrieben:
Verbund-Metall-Keramik-Keramikkronen (hier ein „Keramik“ also eigentlich zuviel^^).

Wie Lucia geschrieben hat, ist das eine Goldkrone mit Keramikverblendung.

Ich denke der Sachbearbeiter hat hier (wie Du) das mit einer Vollkeramikkrone verwechselt. Die sind in manchen Verträgen aber nicht im Versicherungsumfang (steht dann was von „nur in metallischer Ausführung“).

Mit der GKV brauchst Du hier nicht zu argumentieren, deren Leistungen sind hier völlig irrelevant.

Also, wie auch Lucia sagt, nochmal dem SB erklären, um was es sich für eine Krone handelt, dann bekommst Du auch eine (Teil-)Erstattung. Für die Verblendung bekommst Du nämlich nix, da reine Äathethik. Die Kosten dafür tauchen aber nur auf dem Laborbeleg auf, die zahnärztliche Leistung (GOZ) der Eingliederung der Krone ist immer die selbe.

Ciao, Bernhard.

Die Kosten dafür tauchen aber nur auf

dem Laborbeleg auf, die zahnärztliche Leistung (GOZ) der
Eingliederung der Krone ist immer die selbe.

Nö stimmt nicht ganz,

GOZ 220 = Metallkrone 2,3 Faktor 116,42 Euronen
GOZ 221 = MKV 2,3 Faktor 168,15 Euro.

Ciao, Bernhard.

Gruß

Hallo Lucia,

ich widerspreche Dir ja nur ungern, aber Bernhard hat Recht.

Nö stimmt nicht ganz,

GOZ 220 =
Metallkrone 2,3 Faktor 116,42 Euronen

GOZ 220 = Tangentialpräparation oder Krone auf Implantat (unabhängig von der Präparation)

GOZ 221 = MKV 2,3 Faktor
168,15 Euro.

GOZ 221 = Hohlkehl- oder Stufenpräparation

Diese Einschränkungen gelten analog für die Positionen 500 und 501. Die zahntechnische Art der Krone - also die Frage ob Gußkrone, verblendete Krone oder vollkeramische Krone - kann man über den Steigerungsfaktor berücksichtigen, aber nicht über die Wahl einer unterschiedlichen GOZ-Position.

Gruß
Gero