… eine Garage geschenkt. Diese läuft im Gründlich aber noch auf ihren Namen. Jetzt ist sie verstorben und dad Erbe wurde aufgeschlagen. Kann mein Bruder jetzt die Garage umschreiben lassen? Wir haben aber nichts schriftliches.
Wenn die Garage nicht notariell überschrieben wurde, dann kann das leider nachträglich nicht mehr umgeschrieben werden. Wenn es auch nicht testamentarisch geschrieben wurde dann besteht leider auch keine Möglichkeit. Ferner ist es so, dass sobald das Erbe ausgeschlagen wurde auch kein Recht mehr auf das Erbe besteht (weil es ja ausgeschlagen wurde).
… eine Garage geschenkt. Diese läuft im Gründlich aber noch
auf ihren Namen. Jetzt ist sie verstorben und dad Erbe wurde
aufgeschlagen. Kann mein Bruder jetzt die Garage umschreiben
lassen? Wir haben aber nichts schriftliches.
Schenkungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (hier im Grundbuch eingetragene Garage) bedürfen der notariellen Form. Insoweit zieht bei fehlendem Nachweis über die Schenkung die gesetzliche Erbfolge. Falls das Erbe ausgeschlagen wurde verfällt es zu gunsten des Fiskus.
Nein.
… eine Garage geschenkt. Diese läuft im Gründlich aber noch
auf ihren Namen. Jetzt ist sie verstorben und dad Erbe wurde
aufgeschlagen. Kann mein Bruder jetzt die Garage umschreiben
lassen? Wir haben aber nichts schriftliches.
Hallo,
offiziell ist dieses Eigentum Ihrer verstorbenen Mutter.Warum wurde das Erbe nicht angenommen? Zuviele Verpflichtungen? Dann würde auch die Garage damit hinein gehen.
… eine Garage geschenkt. Diese läuft im Gründlich aber noch
auf ihren Namen. Jetzt ist sie verstorben und dad Erbe wurde
aufgeschlagen. Kann mein Bruder jetzt die Garage umschreiben
lassen? Wir haben aber nichts schriftliches.
Es tut mir leid, aber da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Ruf doch mal unverbindlich bei einem Notar an
… eine Garage geschenkt. Diese läuft im Gründlich aber noch
auf ihren Namen. Jetzt ist sie verstorben und dad Erbe wurde
aufgeschlagen. Kann mein Bruder jetzt die Garage umschreiben
lassen? Wir haben aber nichts schriftliches.
Hallo,
wenn ihr nichts schriftliches habt, muss erst die Erbfolge geklärt werden. Da ihr Geschwister seid, seid ihr wahrscheinlich beide erbberechtigt. Dann müsst ihr zu einem Notar und der beantragt die Umschreibung beim Grundbuchamt.
Sorry für die verspätete Antwort.
Viele Grüße von der Blonden