Meine Mutter hat vor etwa einem Jahr etwas

… bei einer Versandapotheke gekauft und den verlangten Betrag rechtzeitig beglichen. Wenige Monate später bekam sie jedoch eine Mahnung, dass der Betrag nicht beglichen sei. Daraufhin haben wir einen Kontoauszug übermittelt,um nachzuweisen, dass alles bezahlt wurde. Dann war erstmal auch wieder Ruhe. Ein paar Monate später kam dann die nächste Mahnung und erneut hat meine Mutter dort angerufen und erneut einen Nachweis hingeschickt. Wieder war erstmal Ruhe. Wenige Monate später kam erneut ein Schreiben, aber diesmal von einem Inkassobüro. Meine Mutter lies sich von der Bank erneut die Übermittlung des Geldes quittieren und schickte den Nachweis per Einschreiben an die Firma. Jetzt scheinen sie anscheinend endlich verstanden zu habe, dass alles bezahlt wurde. Allerdings bekommt meine Mutter jetzt Post von einem Anwalt, der sich und Gerichtskosten bezahlt haben möchte. Was sollen wir da jetzt noch tun und muss meine Mutter das bezahlen. Sie ist immerhin im Recht.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Rechtsrat lediglich von zugelassenen Anwälten erteilt werden darf. Würde es sich bei Ihnen um eine fiktive Geschichte handeln, könnte man eine eventuelle Vorgehensweise erarbeiten.

Persönlich würde ich, mich in einer derartig beschriebenen Situation befindlich, da die fällige Rechnung anscheinend bereits beglichen war, dies auch dem zuständigen Anwalt mitteilen.
Denn schließlich kann die Zahlung einer Rechnung grundsätzlich lediglich einmal verlangt werden.
Ich würde es auch nicht verstehen, warum ich die Kosten für etwaige Mahnungen und Rechtsanwälte oder Gerichtskosten bezahlen soll, wenn die Schuld bereits vor der ersten Mahnung bezahlt gewesen ist.

Hallo, wenn die Bezahlung ordnungsgemäß erfolgte und die Versandapotheke zu Unrecht die Mahnung(en) verschickt hat, muss Ihre Mutter nichts weiter zahlen. Die Versandapotheke hat die Kosten für den Anwalt/die Inkassofirma zu zahlen. Allerdings kann das eine nervige schriftliche Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Anwalt werden, um zu beweisen, dass dieser seine Kosten von der Versandapotheke erstattet bekommt. Im Extremfall kann es auch bis vor Gericht gehen.

Hallo,

wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie von Dir beschrieben - sorry habe da aber schon schlechte Erfahrungen gemacht - dann ist die Sache ganz klar.

Da Deine Mutter den Betrag bei der Versandapotheke fristgerecht bezahlt hat, dies aber von der Versandapotheke offenbar übersehen wurde, hat die Versandapotheke ganz offensichtlich auch zu unrecht ein Inkassobüro beauftragt.

Daher sind die zweifellos angefallenen Kosten für das Mahnverfahren ganz sicher nicht von Ihrer Mutter zu tragen, sondern von der Versandapotheke.

Ich würde dies dem Anwalt so schreiben, bzw. den ganzen Sachverhalt nochmals schildern, ggf. mit Nachweisen in Kopie. Ein seriöser Anwalt wird dies auch einsehen und Ruhe geben. Falls dann irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, auf alle Fälle Widerspruch einlegen gegenüber dem Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat. Das steht dann aber alles auf dem Mahnbescheid mit drauf in der Rechtsmittelbelehrung. Aber soweit ist es ja noch nicht.

Gruß, Karl

Hi,
wenn Deine Mutter erfolgreich nachweisen („beweisen“) konnte, dass sie den Betrag bezahlt hat, muss sie keine weiteren Kosten tragen, das waere ja noch schoener. Sie hat im Grunde schon mehr gemacht als zumutbar waere, denn wieso musste sie dreimal (!) die Zahlung beweisen. (Ich gehe davon aus, dass das alles ordnungsgemaess war, dass also der geschuldete Betrag in voller Hoehe gezahlt wurde und dass sie das auch nachvollziehbar nachgewiesen hat.
Ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit sogenannten Inkassofirmen gemacht, am besten ist es, den Sachverhalt ganz klar zu beschreiben (schriftlich oder per email) und genauso dem Anwalt. Wenn er dann immer noch darauf besteht, wuerde ich mich an einen Anwalt oder an die Verbraucherzentrale wenden.
Viel Erfolg, ansoanfe

Nein Ihre Mutter muss nichts dazubezahlen

in Deutschland zahlt immer noch der der die Kosten verursacht.Das heißt die Versandapotheke.
Mfg,

Hallo,

ich hoffe, ihr habt nur Kopien vom Überweisungsbeleg verschickt!
Ich würde gar nix mehr unternehmen. Ihr seit Eurer Nachweispflicht nachgekommen. Wenn irgendwann vielleicht ein Mahnbescheid kommt, dann bitte unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen und den Nachweis der Zahlung beilegen. Lasst Euch nicht kirre machen.
Alles Gute…

Lieber Gerior,

auf keinen Fall bezahlen, telefonieren Sie zuerst mit dem Rechtsanwalt, Ihre Mutter hat genug schon Briefverkehr gehabt. Stellen Sie Fragen: Warum er ohne Grund tätig wurde und Kosten verursachte für die Ihre Mutter nicht zuständig ist. Seien Sie mutig! Wenn er weiter dran bleiben möchte - verstöst er gegen Recht - werden Sie die Anwaltskammer einschalten.
Lasst Euch nicht einschüchtern, konsequent durchziehen.
Beschwerde bei der Anwaltkammer kostet nichts ausser Porto, die zuständige Kammer für den RA lässt sich im Internet feststellen.
Ich wünsche Euch Frohes Neues Jahr!

In Licht und Liebe Licht10

Hallo,

Deine Mutter hat einen Kaufvertrag bzgl. Arzneimittel geschlossen, Dieser sieht vor, dass Geld gegen Ware ausgetauscht wird.
Wenn die Ware geliefert ist und Deine Mutter korrekt gezahlt hat, dann ist die Sache o.k.

Wenn die Fa. ein Problem mit der Buchhaltung hat, ist das nicht Thema Deiner Mutter.

Ihr habt ja schon mehrfach die Bezahlung nachgewiesen. Sofern überhaupt eine Reaktion nötig ist, würde ich dem Herrn Anwalt schreiben, dass er nichts von euch sondern bestenfalls von der Apotheke zu bekommen hat und - sofern er es weiter bei Euch versucht - eine Meldung an die Anwaltskammer erfolgt.

lg

lumini