Meine Mutter, Rentner, 73 Jahrealt, war

… letztmalig 1994 in der GKV versichert und hat ab da alle medizinischen Kosten selbst bezahlt. Nun ist sie wieder in der GKV und ihr steht eine Rückforderung an Beiträgen von 8500 EUR ins Haus. Die kann Sie natürlich nicht bezahlen, aber wenn die Krankenkasse auch rückwirkend leisten würde, könnte sich das aufheben, denn sie hat in den letzten Jahren knapp 12000 EUR für Krankenhäuser und Ärzte bezahlt. Frage: Muss die GKV auch rückwirkend die Rechnungen übernhemen?

Hallo,
ich sage , ja,meiner Meinung nach muss sie - innerhalb der Verjährungsfristen, allerdings nur das, was bei einer Vertragsbehandlung (KV-Karte) auch bezahlt worden wäre, abzgl. des sog. Verwaltungskostenabschlags.
Mein Rat - alle Rechnungen und Verordnungen einreichen und im Falle der Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen lassen.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass sich die Kasse weigern wird, denn wie will die Versicherte nachweisen, dass die Leistungen auch tatsächlich medizinisch notwendig waren, wenn sie nur noch die Rechnungen hat.
Gruss
Czauderna