Hallo , ich bekam vor kurzem (2Wochen) eine schöne 3 Zimmerwohnung, aber nach 2-3 Tagen tränten mir im Wohnzimmer immer die Augen, ob das von dem älteren Teppich kommen kann ?
Dann geht schon 4 Tage die Heizung nicht u. das bei der Kälte, nachts so um 2-3 ° u. tagsüber 10-14 °. Ich habe mit dem Hausmeister gesprochen, aber der hat scheinbar Probleme mit dem Besitzer.
Der Besitzer meinte zu mir es wird sich in den nächsten Tagen etwas tun !!!
Was kann ich machen , wie soll ich mich verhalten ? So geht es jedenfalls nicht weiter, ich möchte die Wohnung schon behalten, aber nur wenn es „Warm“.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MfG.
K.-D.Buß
Kopfschmerzen vom alten Teppichboden ?
Wenn der mal belastet gewesen sein sollte, so müsste in den Jahren längst alles ausgegast sein. So auch von behandelten Spanplatten von alten Möbeln.
Kann es etwa Schimmel sein ?
Heizung ausgefallen ?
Heize elektrisch , Stromkosten muss der Vermieter tragen und wenn Du keinen Heizlüfter hast kannst du auch einen auf Vermieterkosten kaufen.
Und du kannst natürlich die Miete mindern. Die Wohnung ist ja nicht die volle Summe wert, wenn etwas so wichtiges wie Heizung im Herbst ausfällt und es scheinbar nicht so schnell wieder in Gang zu bringen ist.
Wie viel man von Miete kürzt ? Da sollte man sich beraten lassen.
Niemand muss frieren.
MfG
duck313
Hallo!
Ist es eine Mietwohnung? Wenn ja solltest du dich dringends an deinen Vermieter wenden das der das mal anschauen lässt. Wenn nicht solltest du dich erkundigen ob mit der Wärmezufuhr vom Fernwärme-Anbieter was nicht klappt.
liebe Grüße Erwin
Hallo!
Was noch nicht gesagt wurde: Du musst den Vermieter unverzüglich schriftlich über Mangel informieren!
Setze ihm dabei auch eine Frist, dass der Mangel schnellstmöglich behoben werden sollte und kündige ihm eine Mietkürzung an. Wie hoch die sein darf, solltest du ergoogeln können.
Darüberhinaus würde ich dir eine Mitgliedschaft im Mieterverein anraten.
Gruß
Was soll es denn anders sein wenn er hiervon schreibt:
ramses90
Am besten per Einschreiben, damit du nachher nachweisen kannst, dass du ihn informiert hast.
Alternativ kann man nach angemessener Fristsetzung (bei gravierenden Mängel oder eilbedürftigkeit auch ohne) die Reparatur selbst beauftragen und die Rechnungssummen von der Miete einbehalten.
Aber wie von duck313 schon beschreiben, bitte mit fachlicher unterstüzung Arbeiten.