Guten Tag,
Wir haben zur Zeit eine verzwickte Situation, meine Nichte wurde meinem Bruder und seiner Lebensgefährtin vor ca. 6 Monaten entzogen,
Sie wurde direkt in eine fremde Pflegefamilie gebracht, ohne das mal innerhalb der Familie nach einer Möglichkeit geschaut wurde.
Dann hieß es , wenn sie für geordnete Verhältniss sorgen, könnte das Kind zurück. Deswegen, haben wir aus der Familie gesagt, gut, solang bleibt das Kind da, wir wollten es nicht da rausreißen, wenn es sowieso bald zurückkann.
Dann wurde allerdings ein Gutachten erstellt, dass sehr negativ ausfiel, und die Kleine sehr wahrscheinlich nicht zurückkommt.
Jetzt ist meine Frage, wie meine Möglichkeiten als Tante sind, die Kleine zu mir als Pflegekind zu nehmen, da wir alle schon gerne hätten, dass sie in der Familie bleibt.
Das Jugendamt vertröstet mich nur und wimmelt mich regelrecht ab, da komme ich nicht weiter.
Ich finde es halt sehr ungerecht, dass die von vornherein die Kleine weg gegeben haben, und wir vielleicht aufgrund dessen, das Kind für die nächsten Jahre nicht mehr sehen.
Ich bin verheiratet, habe selbst zwei Kinder. Wir haben ein großes Haus mit Garten und genug Platz und Liebe für die Kleine.
Wer kann mir helfen?
Hab ich überhaupt noch eine Chance?
Achso, die Kleine wird jetzt 1 Jahr.
Danke
Nicole
Hallo,
das Vorgehen des JA, wie hier geschehen entspricht der gängigen Praxis. In der Regel sind die Pflegefamilien geprüft. Somit vermindert sich der Verwaltungsaufwand bei einer Entscheidung, wie in dem Vorliegeneden Fall geschehen.
Theoretisch ist es möglich, dass das Familiengericht nach Entzug der elterlichen Sorge bei den Eltern, Sie als Vormund bestellt.
Die Vorrausetzungen hierfür sind jedoch sehr streng. Eine Überprüfung ihres Lebensstandards und ihres Lebenswandels werden akribisch durch das JA geprüft. Alleine auf ihren Wunsch hin, wird ein Gericht eine solche Entscheidung nicht treffen.
Sie sollten daher mit der das zuständige Jugendamt aufsuchen und den Sachverhalt ausführlich vorlegen und begründen. ( Schutz der Familie ist im Grundgesetz verankert)
Das Ja kann sodann bei Gericht eine Entscheidung hierzu beantragen bzw. anregen.
In aller Regel trifft ein Gericht eine solche Entscheidung nicht, wenn das JA die Notwendigkeit nicht bestätigt, eine direkte Einschaltung des Gerichts durch sie wird Ihnen also nicht weiter helfen.
Grüße
oli
www.kindesentzug24.com