Meine Recht als Beklagter im ZP

hallo,ich würde mich über eine kurze Hilfe freuen.
in einem Beweisbeschluss (Zievilprozess) wird Beweis erhob.
Der Zeuge des Klägers soll vor Gericht aussagen.
Welche Rechte hat der Beklagte an diesem Gerichtstermin. Darf er auch allgemein etwas zu der Sache sagen, wenn ihm noch etwas eingefallen ist und es zu seiner Verteilung beiträgt oder darf er dem Zeugen nur fragen stellen. Für alles andere ist es zu spät. Und darf der Beklagte auch dem Anwalt des Klägers eine Frage stellen? Die erste Verhandlung wo jede Partei seine Beweismittel eingereicht hat liegt schon zurück.
Vielen Dank

ich hab gelesen: grundsätzlich darf das gericht und der anwalt fragen stellen, die partai kann die direckte befragung gestatet werden, ich war schon oft vor gericht und eigentlich geht es bei einem zivil verfahren ganz locker zu,frag den richter ob du der partai ( den zeugen oder den beschuldigten) die frage stellen darfst, die frage muss halt mit dem verfahren zu tuen haben,bzw muss das gericht den eindruck haben das die frage der sache dient

sorry für rechtschreib oder gramatikal feheler

ps: grammatikal, sorry

Hallo,

siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__137.html

Gruß

S.J.