Meine Rechte als Mieter nach Eigentümerwechsel

Hallo,wenn man in einer Mietwohnung wohnt und die Vermieterin das Haus in dem man wohnt ihrer Tochter schenkt,müsste man dann einen neuen Vertrag mit der Tochter machen??Man möchte aber in den nächsten Monaten ausziehen und jetzt die Hauptfrage:kann man durch den Besitzerwechsel einfach ausziehen solange man mit der Tochter noch keinen Vertrag gemacht hab,ist der Mietvertrag mit der Mutter jetzt ungültig?

Danke schon mal!

Hallo !

Ganz wichtig !

Mietverträge bestehen unverändert fort,auch wenn der Besitzer(Vermieter) wechselt(Tod,Verkauf,Verschenkt…).
Der neue Eigentümer MUSS den Vertrag so wie ursprünglich vereinbart übernehmen !
Nichts ändert sich,außer der Kontoverbindung,auf die die Miete zukünftig überwiesen werden muss.

Man kann einen neuen Vertrag machen,es könnte ja theoretisch Vorteile für den Mieter bringen,aber es geht nur einvernehmlich.

MfG
duck313

Dass der Mietvertrag unverändert fortbesteht, wurde ja schon geschrieben. Das bedeutet für den Mieter, dass er ebenso an diesen Vertrag gebunden ist und die Kündigungsfrist einhalten muss.