… vorzeitig erhalten. Im Testament wurde festgehalten, dass ihr dieses auf das Erbe angerechnet wird. Meine Schwester hat das Haus inzwischen verkauft. Nun ist meine Mutter verstorben und bei der Testamentseröffnung stellt sich heraus, dass es ein neues Testament gibt und meine Mutter verfügt hat, dass sie für das o.g.Haus keine Ansprüche stellt. Was heißt das genau? Fällt damit das Haus bzw. das Geld aus dem Verkauf aus dem Erbe heraus?
Nein, heißt es eigentlich nicht. Denn es war ja wohl keine Schenkung. Ist der Tod Deines Vaters länger als drei Jahre her? Dann müsste Dir ja noch der Erbteil Deines Vaters zustehen.
Es gilt das zum Zeitpunkt der Übertragung zugrundeleigende Testament. Für die spätere Erbfolge ist das neue Testament Basis.